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Vorwort der Herausgeber

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Die Präsentation der Erstauflage der „Verfassungsbeschwerde in Strafsachen“ im Jahre 2011 als „Pionierleistung“ war keine Übertreibung. Bis heute gibt es keine vergleichbare Darstellung der Materie.

Das dürfte seinen Grund nicht zuletzt in der vorzüglichen Bearbeitung eines für den Strafjuristen üblicherweise nur schwer zu fassenden und von Verfassungsjuristen bestenfalls am Rande behandelten Rechtsgebiets haben. Die Verfassungsbeschwerde in Strafsachen, ist ein – im wahrsten Sinne – außerordentlicher Rechtsbehelf. Dieser Umstand sollte freilich den Praktiker des Strafrechts nicht von der regelmäßigen Benutzung des Buches abhalten, sondern – im Gegenteil – dazu ermuntern; denn unverändert gilt, was wir bereits im Vorwort zur Erstauflage hervorgehoben haben: In kaum einem anderen Rechtsgebiet ist das Verfassungsrecht so gegenwärtig bzw. sollte es sein wie im Strafprozessrecht. Stehen doch dort wie kaum sonst die Freiheitsrechte des Einzelnen mit den Interessen der Gemeinschaft in einem Spannungsverhältnis, das immer wieder neu austariert sein will. Das Normengefüge der StPO selbst ist nicht so ausgefeilt und kann es nicht sein, dass nicht der ständige Blick auf das Verfassungsrecht selbst und auf die daraus resultierenden Anforderungen an ein rechtsstaatliches Strafverfahren Not täte. Jeder Strafrechtsfall ist ein potentieller Verfassungsrechtsfall.

Zu diesem verfassungsrechtlichen Blick verhilft die vorliegende Monographie in hervorragender Weise. Sie reflektiert die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und der Obergerichte zu allen grundrechtsrelevanten Maßnahmen und Entscheidungen der Strafverfolgungsbehörden und Strafgerichte im Strafverfahren und zeigt die verfassungsrechtlichen Maßstäbe auf. Der Band präsentiert praktisch das gesamte strafprozessuale Instrumentarium sub specie „Karlsruhe“. Das ist insbesondere für die Verteidigung von größtem Wert, weil sie damit in die Lage versetzt wird, frühzeitig die verfassungsrechtliche Problematik eines Falles erkennen und auf mögliche Grundrechtsverletzungen aufmerksam zu machen, was eine Voraussetzung für eine eventuelle spätere Verfassungsbeschwerde ist. Aber auch Richter und Staatsanwälte sollten das Buch regelmäßig zur Hand nehmen, um ihre Entscheidungen von vornherein an den Maßstäben der Verfassung auszurichten, die vor allem vom Bundesverfassungsgericht fortlaufend konkretisiert werden.

Für die 2. Auflage haben die Verfasser, allesamt ausgewiesene Kenner der Materie, das Werk gründlich aktualisiert und verstärkt Praxiserfordernissen Rechnung getragen, insbesondere durch

den Ausbau der Praxishinweise und Checklisten zur Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde,
die Ausweitung der Darstellung der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung zur Untersuchungshaft und zum Strafvollzug,
die Bezugnahme auf das neu geschaffene Maßregelvollzugsrecht der Länder,
das Aufzeigen neuer Rechtsprechungsentwicklungen unter anderem zur Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde im Rechtshilferecht („Solange III“) und zur Anhörungsrüge und
die Darstellung der erweiterten Prüfungskompetenzen des Bundesverfassungsgerichts in wichtigen Sachbereichen, zum Beispiel beim Bestimmtheitsgrundsatz.

Wie gesagt: die Verfassungsbeschwerde Strafsachen ist ein Spezialgebiet. Aber die Arbeit mit dem Verfassungsrecht im Strafprozess sollte tägliche Praxis sein, zu der die Neuauflage des Buches alle Prozessbeteiligten verstärkt anregen möge.

Im April 2017

Passau

Werner Beulke

Berlin

Alexander Ignor

Die Verfassungsbeschwerde in Strafsachen

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