Читать книгу Die Verfassungsbeschwerde in Strafsachen - Matthias Jahn - Страница 22
1. Begründung innerhalb der Frist des § 93 BVerfGG
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Gemäß § 93 Abs. 1 S. 1 BVerfGG ist die Verfassungsbeschwerde gegen Gerichtsentscheidungen innerhalb eines Monats zu begründen. Diese Frist wurde trotz erheblich gestiegener Anforderungen an die Begründung der Verfassungsbeschwerde seit ihrer Einführung im Jahre 1951 nicht verändert. Sie ist nicht verlängerbar. Vor der endgültigen Übernahme des Verfassungsbeschwerdemandats empfiehlt es sich daher, die Fristenproblematik zu klären. Regelmäßig wird dem Anwalt das Mandat gegen eine gerichtliche Entscheidung erst kurz vor Ablauf der Verfassungsbeschwerdefrist angetragen.[66] Handelt es sich dabei nicht um den Rechtsbeistand des (gesamten) Ausgangsverfahrens, steht der Anwalt bereits im Hinblick auf die Begründung der Verfassungsbeschwerde unter Beifügung sämtlicher relevanter Unterlagen aus dem fachgerichtlichen Verfahren unter erheblichem Zeitdruck. Er steht vor der mühevollen Aufgabe, die entscheidungserheblichen Unterlagen zusammenzutragen und innerhalb der Frist vollständig an das Gericht zu übermitteln. Dies kann vor allem dann längere Zeit in Anspruch nehmen, wenn die Unterlagen vom dem oder den Vorgängern nicht zügig weitergeleitet werden.[67]