Читать книгу Die Verfassungsbeschwerde in Strafsachen - Matthias Jahn - Страница 37
III. Rechtskraft eines Nichtannahmebeschlusses
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Grundsätzlich ist ein Nichtannahmebeschluss nach § 93d Abs. 1 S. 2 BVerfGG nicht mehr anfechtbar.[41] Dies kann auch von – je nach Betrachterstandpunkt – besonders findigen oder hartnäckig querulatorischen Beschwerdeführern nicht dadurch umgangen werden, dass im Rahmen einer Gegenvorstellung die Verfassungswidrigkeit der § 93a ff. BVerfGG gerügt wird.[42] Von diesem Grundsatz macht das Gericht[43] allerdings dann eine höchst seltene Ausnahme, wenn der Nichtannahmebeschluss auf einem Fehler in der Sphäre des Gerichts beruht, etwa bei im Gericht außer Kontrolle geratenen Schriftstücken. Ist der Beschwerdeführer in Ansehung der Begründung des Nichtannahmebeschlusses sicher,[44] dass ein solcher Fall gegeben ist, kann ausnahmsweise eine Gegenvorstellung erhoben werden.