Читать книгу Kirchliche Loyalitätspflichten und die Europäische Menschenrechtskonvention - Matthias Lodemann - Страница 29

b. Fragerecht und Offenbarungspflicht

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Hier kann trotz der nicht normierten Fragepflicht auf das oben Gesagte verwiesen werden.192 Etwaige Verstöße zögen keine kündigungserheblichen Rechtsfolgen nach sich, so dass diese Frage offen bleiben kann.

Kirchliche Loyalitätspflichten und die Europäische Menschenrechtskonvention

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