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7. Teil Öffentliche Einrichtungen

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Inhaltsverzeichnis

A. Begriff der öffentlichen Einrichtung

B. Voraussetzung für die Schaffung öffentlicher Einrichtungen

C. Anspruch auf Zulassung

D. Anschluss- und Benutzungszwang

E. Übungsfall Nr. 2

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Zu den Aufgaben der Gemeinde gehören die Errichtung und die Unterhaltung öffentlicher Einrichtungen. § 10 Abs. 2 GemO statuiert:

„Die Gemeinde schafft in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit die für das wirtschaftliche, soziale und kulturelle Wohl ihrer Einwohner erforderlichen öffentlichen Einrichtungen.“

JURIQ-Klausurtipp

Das Thema „öffentliche Einrichtungen“ ist sowohl in der Praxis wie auch in der Klausur von besonderer Relevanz. Die hiermit verbundenen typischen Fragestellungen, insbesondere die nach dem Anspruch auf Zulassung, müssen Ihnen unbedingt geläufig sein.

Beispiel

Typische öffentliche Einrichtungen sind Gemeindehallen, Schwimmbäder, Theater, Museen, Obdachlosenunterkünfte, Schulräume, Asylbewerberheime, Festplätze, Schlachthäuser, öffentliche Waagen, Frauenhäuser, Anschlagtafeln, Friedhöfe, die öffentliche Wasserversorgung sowie die Abwasserentsorgung oder Internet-Domains.

Kommunalrecht Baden-Württemberg

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