Читать книгу Kommunalrecht Baden-Württemberg - Matthias Müller - Страница 87
Anmerkungen
ОглавлениеVGH BW Beschluss vom 14.4.1989 – 1 S 952/89, NVwZ 1990, 93.
VGH BW Beschluss vom 20.5.1987 – 1 S 1278/87, NJW 1987, 2698.
Beizupflichten ist Schoch NVwZ 2016, 257 ff., wonach ein Rückgriff auf diese Normen weder einen Zulassungsanspruch begründen kann noch hierfür notwendig ist.
BeckOK KommunalR BW/Fleckenstein GemO § 10 Rn. 17; dort wird aber zu Recht darauf hingewiesen, dass eine solche Schadensersatzverpflichtung eher zweifelhaft sein dürfte, weil sie zu einer Pflicht führen würde, öffentliche Einrichtungen in Eigenregie aufrecht zu erhalten.