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I. Öffentliche Einrichtung

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Sachlogisch setzt der in § 10 Abs. 2 GemO normierte Zulassungsanspruch zunächst eine öffentliche Einrichtung voraus (zum Begriff und zur Abgrenzung Rn. 111).

7. Teil Öffentliche EinrichtungenC. Anspruch auf Zulassung › II. Anspruchsberechtigte

Kommunalrecht Baden-Württemberg

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