Читать книгу Examens-Repetitorium Staatsrecht - Max-Emanuel Geis - Страница 158
5. Besondere Voraussetzungen des Art. 72 II GG
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Nach Art. 74 I Nr. 11 i.V.m. Art. 72 II GG hat der Bund das Gesetzgebungsrecht jedoch nur, wenn und soweit die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet oder die Wahrung der Rechts- und Wirtschaftseinheit im gesamtstaatlichen Interesse eine bundesgesetzliche Regelung erforderlich macht.
Die Kostenumlage und die damit verbundene verschärfte und erweiterte Bankenaufsicht dienen der Wahrung der Wirtschaftseinheit im gesamtstaatlichen Interesse. Denn hierbei geht es um die Erhaltung der Funktionseinheit des gemeinsamen Wirtschaftsraumes. Würden in den verschiedenen Bundesländern unterschiedliche Regelungen gelten, würde die Gefahr einer Umgehung der Aufsicht drohen. Die Banken würden ihre riskanten Finanztransaktionen einfach in das Bundesland verlagern, das die geringste Bankenaufsicht hat. Insbesondere da Banken bundesweit agieren, würden erhebliche Rechtsunsicherheiten für Banken drohen, wenn in jedem Bundesland andere Regelungen gelten würden und damit eine Rechtszersplitterung vorläge. Damit dient eine einheitliche Regelung sowohl der Wahrung der Wirtschafts- als auch der Rechtseinheit. Daher ist eine bundesgesetzliche Regelung erforderlich, so dass die Voraussetzungen von Art. 72 II GG gegeben sind.