Читать книгу Examens-Repetitorium Staatsrecht - Max-Emanuel Geis - Страница 163
4. Überzeugung des Gerichts von Verfassungswidrigkeit
ОглавлениеArt. 100 I GG; Gericht muss von der Nichtigkeit der Norm überzeugt sein (d.h. auch verfassungskonforme Auslegung der Norm muss ausgeschlossen sein). Bloße Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit sind nicht ausreichend.