Читать книгу Unternehmensbewertung case by case - Michael Hommel - Страница 26
2. Anwendung auf den Fall: Schiedspreis im Fall „Tippe-Neumeier“
ОглавлениеKäufer- und Verkäufergrenzpreis von Neumeier und Tippe sind subjektiv und tragen dadurch den individuellen Verhältnissen des jeweiligen Marktteilnehmers Rechnung. Zu welchem Preis das Unternehmen letztlich seinen Eigentümer wechselt, ist eine Frage der Verhandlung. Der Kaufpreis wird bei rationalem Verhalten der Vertragspartner zwischen dem Verkäufergrenzpreis (= 500 000 Euro) und dem Käufergrenzpreis (= 700 000 Euro) liegen.
Wird der Unternehmensbewerter als Schiedsgutachter bestellt, so muss er einen fairen Einigungspreis bestimmen, der beiden (subjektiven) Grenzpreisen gerecht wird. Dabei bietet es sich regelmäßig an, die subjektiven Grenzpreise auf ihre Plausibilität hin zu überprüfen und sie anschließend zu mitteln. Gemäß Gleichung (9):
beträgt der Schiedspreis im Fall Tippe-Neumeier 600 000 Euro:
Beide Vertragsparteien stellen sich dadurch grundsätzlich besser: Tippe erhält bei einem Einigungspreis von 600 000 Euro tatsächlich 100 000 Euro mehr, als er mindestens verlangen musste, und Neumeier zahlt 100 000 Euro weniger, als er maximal zu zahlen bereit war.