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IV. Äquivalenzgrundsätze 1. Anforderungen des Vergleichsprinzips
ОглавлениеDas dem Gesamtbewertungsverfahren zuzuordnende Ertragswertverfahren basiert auf dem Vergleichsprinzip. Der Bewerter vergleicht den aus dem Unternehmen erwarteten Nettocashflow mit einem vergleichbaren Zahlungsstrom, für den es einen Marktpreis gibt, und überträgt diese Cashflow-Preis-Relation auf das zu bewertende Unternehmen. Diese vergleichende Überlegung ist aber nur zulässig, wenn Bewertungs- und Vergleichsobjekt, also Zähler und Nenner der Ertragswertformel, gleichwertig sind und auf (zumindest im Wesentlichen) identischen Annahmen beruhen. Die nachfolgende Tabelle enthält die wesentlichsten Äquivalenzgrundsätze,46 auf die im Nachfolgenden eingegangen wird.
Tabelle 7: Äquivalenzgrundsätze und ihre Bedeutung
Äquivalenzgrundsätze | Gleichwertigkeit der Zahlungsströme von Bewertungs- und Vergleichsobjekt hinsichtlich | Darstellung im Buch |
---|---|---|
Arbeitseinsatzäquivalenz | des Einsatzes eigener Arbeitskraft (Unternehmerlohn) | Fall 2 – im Folgenden |
Laufzeitäquivalenz | der Laufzeit und des zeitlichen Anfalls der Nettocashflows | Fall 17 |
Verfügbarkeitsäquivalenz | der Verfügbarkeit der Nettocashflows als Konsummehrwert (Berücksichtigung der Besteuerung) | Fälle 8–9 |
Kaufkraftäquivalenz | der Kaufkraft (Real- oder Nominalrechnung) | Fall 7 |
Risikoäquivalenz | der Unsicherheit der Zahlungsströme (Sicherheitsäquivalent- oder Risikozuschlagsmethode) | Fälle 13–17 |
Unternehmensbewertungen basieren i.d.R. auf einem Vergleich mit einer reinen Finanzanlage am Kapitalmarkt, deren Erträge dem Eigner ohne eigenen Arbeitseinsatz zufließen (Passivanlage). Die Ausschüttungen aus dem Unternehmen erwirtschaftet der Käufer, der zugleich persönlich geschäftsführend tätig ist, indessen aus seinem Kapital- und Arbeitseinsatz (Aktivanlage).47 Arbeitseinsatzäquivalenz fordert daher, dass die erwarteten Zahlungsströme aus dem zu bewertenden Unternehmen und der Alternativanlage „mit demselben Arbeitseinsatz erwirtschaftet werden“48. Da sich die Alternativrendite auf eine Passivanlage bei der Bank bezieht, muss auch der Nettocashflow im Zähler aus einer Passivanlage stammen. Er ist um einen angemessenen Unternehmerlohn zu verringern. Im Falle der ewigen Rente kommt dann die folgende modifizierte Formel zum Einsatz: