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IV. Äquivalenzgrundsätze 1. Anforderungen des Vergleichsprinzips

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Das dem Gesamtbewertungsverfahren zuzuordnende Ertragswertverfahren basiert auf dem Vergleichsprinzip. Der Bewerter vergleicht den aus dem Unternehmen erwarteten Nettocashflow mit einem vergleichbaren Zahlungsstrom, für den es einen Marktpreis gibt, und überträgt diese Cashflow-Preis-Relation auf das zu bewertende Unternehmen. Diese vergleichende Überlegung ist aber nur zulässig, wenn Bewertungs- und Vergleichsobjekt, also Zähler und Nenner der Ertragswertformel, gleichwertig sind und auf (zumindest im Wesentlichen) identischen Annahmen beruhen. Die nachfolgende Tabelle enthält die wesentlichsten Äquivalenzgrundsätze,46 auf die im Nachfolgenden eingegangen wird.

Tabelle 7: Äquivalenzgrundsätze und ihre Bedeutung

ÄquivalenzgrundsätzeGleichwertigkeit der Zahlungsströme von Bewertungs- und Vergleichsobjekt hinsichtlichDarstellung im Buch
Arbeitseinsatzäquivalenzdes Einsatzes eigener Arbeitskraft (Unternehmerlohn)Fall 2 – im Folgenden
Laufzeitäquivalenzder Laufzeit und des zeitlichen Anfalls der NettocashflowsFall 17
Verfügbarkeitsäquivalenzder Verfügbarkeit der Nettocashflows als Konsummehrwert (Berücksichtigung der Besteuerung)Fälle 8–9
Kaufkraftäquivalenzder Kaufkraft (Real- oder Nominalrechnung)Fall 7
Risikoäquivalenzder Unsicherheit der Zahlungsströme (Sicherheitsäquivalent- oder Risikozuschlagsmethode)Fälle 13–17

Unternehmensbewertungen basieren i.d.R. auf einem Vergleich mit einer reinen Finanzanlage am Kapitalmarkt, deren Erträge dem Eigner ohne eigenen Arbeitseinsatz zufließen (Passivanlage). Die Ausschüttungen aus dem Unternehmen erwirtschaftet der Käufer, der zugleich persönlich geschäftsführend tätig ist, indessen aus seinem Kapital- und Arbeitseinsatz (Aktivanlage).47 Arbeitseinsatzäquivalenz fordert daher, dass die erwarteten Zahlungsströme aus dem zu bewertenden Unternehmen und der Alternativanlage „mit demselben Arbeitseinsatz erwirtschaftet werden“48. Da sich die Alternativrendite auf eine Passivanlage bei der Bank bezieht, muss auch der Nettocashflow im Zähler aus einer Passivanlage stammen. Er ist um einen angemessenen Unternehmerlohn zu verringern. Im Falle der ewigen Rente kommt dann die folgende modifizierte Formel zum Einsatz:


Unternehmensbewertung case by case

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