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d) Subnationale Risikoanalyse 2019/2020
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Ergänzend zur Nationalen Risikoanalyse hat die BaFin Mitte März 2020 die „Subnationale Risikoanalyse 2019/2020“ (kurz: „SRA 2.0“) veröffentlicht. Die SRA 2.0 hat den Zweck, die Ergebnisse der Nationalen Risikoanalyse sowie der Supranationalen Risikoanalyse der EU in Bezug auf die Erfahrungen der Aufsicht mit dem von ihr beaufsichtigten Finanzsektor zu detaillieren und damit den risikobasierten Ansatz zusätzlich zu stärken.
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Kernelement der SRA 2.0 ist die Risikoanalyse des Finanzsektors, bestehend aus dem Bankensektor (Kreditinstitute) und dem Nichtbanken-Finanzsektor (weitere geldwäscherechtlich Verpflichtete unter BaFin-Aufsicht). Dabei wird der Bankensektor durch fünf Sektoren in Bezug auf die Merkmale Größe und regionalem Bezug unterschieden, der Nichtbanken-Finanzsektor durch acht Sektoren – unterschieden nach der betriebenen Geschäftsart.
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Jeder Sektor wird auf einer fünfstufigen Skala von „low“ bis „high“ hinsichtlich seines Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsrisikos beurteilt. Im Bankensektor wird den Sektoren „Großbanken sowie genossenschaftliche und öffentlich-rechtliche Zentralinstitute“ und „Zweigstellen und Zweigniederlassungen ausländischer Banken nach §§ 53, 53b KWG“ ein hohes Sektorrisiko zugewiesen, im Nichtbanken-Finanzsektor den Agenten.[50]
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Neben den Sektoren wurden auch Produkte bezüglich ihres Risikos beurteilt. Die höchsten GW/TF-Produktrisiken werden bei Produkten mit Bezug zu Bargeld und bargeldähnlichen Vermögenswerten, dem Finanztransfergeschäft, bei Produkten mit Bezug zu innovativen Technologien (insbesondere Kryptowerte) und im Korrespondenzbankgeschäft gesehen.
2. Kapitel Risikoanalyse nach § 5 GwG: Identifizierung der Risiken der Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstigen strafbaren Handlungen › C. Durchführung der Risikoanalyse › II. Schritt 2a: Risikoerfassung und -identifizierung – Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung › 2. In die Erstellung der Risikoanalyse einzubeziehende Informationen