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c) Erfahrungsaustausch mit Geldwäschebeauftragten anderer Institute
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Auch durch den Erfahrungsaustausch mit Geldwäschebeauftragten anderer Institute, beispielsweise durch die Teilnahme an Arbeitskreisen, können wertvolle Informationen gewonnen werden. So kann es durchaus vorkommen, dass die durch Verdachtsmeldungen in einem Institut gewonnenen Anhaltspunkte auch auf andere Institute anwendbar sind.
2. Kapitel Risikoanalyse nach § 5 GwG: Identifizierung der Risiken der Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstigen strafbaren Handlungen › C. Durchführung der Risikoanalyse › III. Schritt 3a: Risikokategorisierung und -bewertung – Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung