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b) Individuelle Risikobewertung

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Für jeden Risikofaktor existiert eine Vielzahl an möglichen Ausprägungen, wobei jede Ausprägung einen anderen Risikogehalt hat. Die konkrete Risikoeinschätzung der unterschiedlichen Ausprägungen muss jedes Institut selbst festlegen. Konkrete Beispiele für eine mögliche Risikoeinstufung finden sich unter anderem in den „Frequently Asked Questions on Risk Assessments for Money Laundering, Sanctions and Bribery & Corruption“ der Wolfsberg-Gruppe von 2015.

2. Kapitel Risikoanalyse nach § 5 GwG: Identifizierung der Risiken der Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstigen strafbaren Handlungen › C. Durchführung der Risikoanalyse › III. Schritt 3a: Risikokategorisierung und -bewertung – Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung › 2. Einzubeziehende Risikodimensionen

Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

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