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2. Einzubeziehende Risikodimensionen

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Während es grundsätzlich jedem Institut freisteht, wie es sein Risikomodell ausgestaltet, hat sich in der Praxis eine Reihe von Risikodimensionen etabliert, die gemeinsam ein holistisches Bild des Geldwäscherisikos des Instituts zeichnen. Die BaFin nennt in ihren Auslegungs- und Anwendungshinweisen das kunden-, produkt- und transaktionsbezogene Risiko, sowie geografische Risiken.

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Die Risikodimension „Kunde“ ist vermutlich die wichtigste Risikodimension. Das Risiko der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung geht immer vom Kunden selbst aus, die jeweiligen Produkte sind stets nur das Vehikel für seine Tat. Dennoch gibt es Produkte, die sich eher für den Missbrauch zu Geldwäschezwecken eignen als andere. So sind z.B. bargeldintensive Produkte oder Produkte, die Anonymität begünstigen, als riskanter einzuschätzen. Und auch aufgrund der getätigten Transaktionen lassen sich Rückschlüsse auf das Geldwäscherisiko tätigen. So ist es beispielsweise verdächtig, wenn häufig Zahlungen aus dem Ausland oder Zahlungen durch unbekannte Dritte vorkommen.

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Die geografischen Risiken fließen anhand unterschiedlicher Risikofaktoren in mehrere Risikodimensionen ein. So ist es zum Beispiel in der Risikodimension „Kunde“ wichtig zu wissen, in welchem Land der Kunde ansässig ist, während es in der Dimension Transaktion eine Rolle spielt, aus welchem Land oder in welches Land Geldmittel transferiert werden. Es ist daher nicht zwingend erforderlich eine eigene Risikodimension „Land“ zu erstellen.

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Stattdessen kann es in vielen Fällen nützlich sein, noch eine vierte Risikodimension „Vertriebsmodell“ einzuführen. Gerade größere Banken verfügen oftmals über eine Vielzahl an Vertriebskanälen, die sich in der Art des Kundenkontakts und damit hinsichtlich des Geldwäscherisikos zum Teil nicht unerheblich voneinander unterscheiden.

2. Kapitel Risikoanalyse nach § 5 GwG: Identifizierung der Risiken der Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstigen strafbaren Handlungen › C. Durchführung der Risikoanalyse › III. Schritt 3a: Risikokategorisierung und -bewertung – Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung › 3. Zu berücksichtigende Risikofaktoren

Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

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