Читать книгу Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung - Mike White - Страница 228

d) Begriff des Vertragspartners

Оглавление

57

Vertragspartner ist jede natürliche oder juristische Person, mit der eine auf Dauer angelegte Geschäftsbeziehung eingegangen wird, bzw. im Falle einer Gelegenheitstransaktion die Partei, mit der das der Transaktion zugrundeliegende Auftrags- bzw. Geschäftsbesorgungsverhältnis geschlossen wird.[54]

Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

Подняться наверх