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aa) Abgrenzung zum Boten

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Nicht Vertragspartner i.S.d. GwG ist der Bote eines Vertragspartners, der lediglich eine Willenserklärung (des Vertragspartners) überbringt.[55] Separat zu prüfen ist, ob der Bote ggf. als für den Vertragspartner auftretende Person nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 GwG zu identifizieren ist.[56]

Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

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