Читать книгу Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung - Mike White - Страница 229
aa) Abgrenzung zum Boten
Оглавление58
Nicht Vertragspartner i.S.d. GwG ist der Bote eines Vertragspartners, der lediglich eine Willenserklärung (des Vertragspartners) überbringt.[55] Separat zu prüfen ist, ob der Bote ggf. als für den Vertragspartner auftretende Person nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 GwG zu identifizieren ist.[56]