Читать книгу Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung - Mike White - Страница 236
(2) Dokumente nach der Zahlungskonto-Identitätsprüfungsverordnung (ZIdPrüfV), § 12 Abs. 1 Nr. 5 GwG
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Zur Identitätsüberprüfung sind weiter folgende Dokumente zugelassen:
– | bei Personen, die das 16. Lebensjahr nicht vollendet haben und die nicht im Besitz eines Personalausweises oder Passes sind: Geburtsurkunde i.V.m. der Identitätsüberprüfung eines gesetzlichen Vertreters anhand eines Personalausweises oder Passes;[71] |
– | bei Betreuten die Bestellungsurkunde des Betreuers i.V.m. der Identitätsüberprüfung des Betreuers anhand eines Personalausweises oder Passes;[72] |
– | bei einem Ausländer, der nicht im Besitz eines Personalausweises oder Passes ist: Bescheinigung über die Aussetzung der Abschiebung;[73] und |
– | bei einem Asylsuchenden, der nicht im Besitz eines Personalausweises oder Passes ist: Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender (sog. Ankunftsnachweis).[74] |
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Die beiden zuletzt genannten Tatbestände sind nur zugelassen zum Abschluss eines Basiskontovertrags i.S.d. §§ 31, 38 des ZKG (sog. Basiskonto).