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25. Oktober 1977

Ex-Kanzler Schmidt fühlt sich mitschuldig am Tod Schleyers


Bundeskanzler Helmut Schmidt und die Angehörigen des ermordeten Hanns Martin Schleyer bei der Trauerfeier in Stuttgart am 25.10.1977. (picture alliance / dpa)

Hamburg (dpa) - Der frühere deutsche Bundeskanzler Helmut Schmidt fühlt sich mitschuldig an der Ermordung des Arbeitgeberpräsidenten Hanns Martin Schleyer durch die Rote Armee Fraktion (RAF) im Jahr 1977.

„Ich bin verstrickt in Schuld - Schuld gegenüber Schleyer und gegenüber Frau Schleyer“, sagte Schmidt in einem am Mittwoch vorab veröffentlichten Gespräch mit der Wochenzeitung „Die Zeit“. Gleichwohl verteidigte der heutige Mitherausgeber des Blattes die Entscheidung, den Erpressern der RAF nicht nachgegeben zu haben. Er sei nach der Entführung des CDU-Politikers Peter Lorenz 1975 entschlossen gewesen, nie wieder Terroristen im Austausch gegen Geiseln freizulassen.

Schleyer war am 5. September 1977 von der RAF entführt und sechs Wochen später ermordet worden, nachdem die Regierung Schmidt sich geweigert hatte, elf RAF-Häftlinge freizulassen. Der Ex-Kanzler betonte, ihm sei in der Zeit, in denen die Polizei nach Schleyer gesucht habe, immer klar gewesen: „Wenn es nicht gelingt, bist du selbst mitschuldig.“

Vermutungen, der damalige CSU-Vorsitzende Franz Josef Strauß habe während der Entführung im Krisenstab in Erwägung gezogen, Standgerichte zu schaffen und für jede getötete Geisel einen RAF- Häftling zu erschießen, wies Schmidt zurück. Strauß' Wortwahl sei „sehr viel vorsichtiger“ gewesen. „Ich meine, dass er gesagt hat: "Wir haben doch auch Geiseln." Und nicht mehr als das.“ Gleichwohl habe er Strauß' Bemerkung als „sehr befremdlich“ in Erinnerung, denn sie hätte vielleicht auf dasselbe hinauslaufen können.

Helmut Schmidt

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