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Erforderlichkeit:

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»Erforderlich ist eine Maßnahme, wenn sie von mehreren möglichen und geeigneten Maßnahmen diejenige ist, die den Einzelnen und die Allgemeinheit voraussichtlich am wenigsten beeinträchtigt.«

Hier ist zu prüfen, welche von den zur Verfügung stehenden geeigneten Maßnahmen die für den Einzelnen oder die Allgemeinheit mildeste Maßnahme ist (geringster Eingriff, Übermaßverbot). Es muss also betrachtet werden, ob es möglicherweise mildere, ebenfalls geeignete Maßnahmen geben würde.

So wären beispielsweise eine Feststellung der Identität vor Ort und eine Mitnahme zur Identitätsfeststellung gleichfalls geeignet, eine qualifizierte Strafverfolgung zu gewährleisten. Allerdings würde die Feststellung der Identität vor Ort weniger schwerwiegend in die Rechte des Betroffenen eingreifen und wäre deshalb bei gleicher Eignung vorzuziehen. Da die Feststellung der Identität vor Ort gleichfalls geeignet ist, wäre die Mitnahme somit nicht erforderlich.

Fälle und Lösungen zur StPO

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