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1.1 Inhaltliche Grundsätze

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Der fachinhaltliche Schwerpunkt wird, neben dem Straf- und Zwangsrecht, bei den Eingriffsbefugnissen aus dem Polizei- sowie dem Strafprozessrecht gesetzt. Hierbei werden aktuelle Rechts- und Kriminalitätsentwicklungen im Zuständigkeitsbereich der Bundespolizei berücksichtigt.

Als Örtlichkeiten des Geschehens sind die jeweiligen Musterinspektionen vorgesehen. Diese sind für den Bereich der grenzpolizeilichen Aufgabe die Bundespolizeiinspektion Forst, für die bahnpolizeiliche Aufgabe die Bundespolizeiinspektion Hamburg, für die Wahrnehmung der Aufgabe Luftsicherheit die Bundespolizeiinspektion Hamburg Flughafen und für die verbandspolizeiliche Aufgabe die Bundespolizeiabteilung Ratzeburg.

Es werden zukunftsorientierte Fragestellungen (»ex ante«) bei Befugnissen und Maßnahmen verwendet. Die Grenzen des zulässigen Prüfungsstoffs ergeben sich aus dem Lernfeld (Lernfeld=Prüffeld). Die Grundlage hierfür sind die bundesweit harmonisierten Lehrunterlagen.

Fälle und Lösungen zur StPO

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