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Ziffer 3.4 Besondere gesetzliche Pflichten/Formvorschriften
ОглавлениеHierunter sind die zu der jeweiligen Befugnisnorm gehörigen Pflichten und Formvorschriften zu nennen. Jeweils zu beachtende und am Sachverhalt orientierte Formvorschriften sind aufzuführen, wie beispielsweise:
– Belehrungs- und Hinweispflichten,
– Hinzuziehungspflichten,
– Bescheinigungspflichten,
– Begründungspflichten,
– Vorführungspflichten,
– Benachrichtigungspflichten.