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1.2 Prüfschema für die rechtliche Begründung von Eingriffsmaßnahmen

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Das für die Prüfung der polizeilichen Befugnisse zugrunde gelegte »Schema für die rechtliche Begründung von Eingriffsmaßnahmen« basiert auf der Anlage 3 des Ausbildungsplanes für den VmPVD der Bundespolizeiakademie vom Januar 2020. Es enthält die rechtlichen Anforderungen, die im polizeilichen Alltag im mittleren Polizeivollzugsdienst bei der Anwendung von Eingriffsmaßnahmen zu beachten sind. Es soll vor allem dazu führen, dass sich Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte der Bundespolizei rechtssicher zum Handeln oder Nichthandeln entschließen. Das Prüfschema darf aber nicht dazu verleiten, jeden Punkt im gleichen Umfang und mit der gleichen Intensität zu bearbeiten. Der Sachverhalt und die Aufgabenstellung bestimmen den Lösungsweg.

Das Prüfschema ist ebenso wie unkommentierte Gesetzestexte bei der Zwischenprüfung des 1. Dienstjahres (VmPVD) zugelassen und wird als Anlage der Prüfungsarbeit beigefügt. Die schriftliche Prüfungsarbeit im 3. Dienstjahr, dem Laufbahnlehrgang (LmPVD), muss ohne beigefügtes Schema gelöst werden.

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