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Es ist so weit – die Übernahme

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Ist die Wahl auf eine Parzelle gefallen und wurde der Zuschlag erteilt, fängt der bürokratische Teil an. Denn nicht jede Parzelle wird zum selben Kurs übergeben. Zu den jährlichen Pachtkosten, die je nach Größe der Parzelle und Region zwischen 200 und 400 Euro variieren können, kommt die Ablösesumme, die nach einer offiziellen Schätzung durch die Kleingartenleitung festgelegt wird. Dazu wird jeder Strauch, jeder Baum protokolliert. Alles hat seinen Preis. Und auch wir zahlten unseren. Denn neben der offiziellen Schätzung steht es jedem Vorbesitzer frei, selbst noch eine Ablöse zu verlangen. Für Gartengeräte, Spielgerüste, Hochbeete etc., die auf dem Grundstück verbleiben, ist das natürlich nur mehr als recht. Darüber hinaus aber darf für den Garten selbst oder für die Laube kein weiterer Obolus verlangt werden. Diese Posten sind mit der offiziellen Schätzung abgegolten. So weit zumindest die Theorie. Tatsächlich aber ist es wie mit dieser Mietwohnung, die man unbedingt haben möchte und bei der der Vormieter 8000 Euro Ablöse für die Küche aufruft. Man weiß, dass das alles nicht ganz astrein ist (zumal die Küche allerhöchstens 2000 Euro wert ist), aber man möchte die Wohnung halt haben. Langer Rede kurzer Sinn: Wir zahlten an unsere Vorbesitzerin die stolze Ablösesumme von 4000 Euro, obwohl die Schätzung nur einen Wert von 1200 ergeben hatte. Daraufhin galten wir hinter vorgehaltener Hand in der Laubennachbarschaft für einige Zeit »als die Mädels, die sich haben übers Ohr hauen lassen«.

Man kann sich deswegen ärgern oder schnell seinen Frieden damit machen. Wir entschlossen uns für Letzteres und freuten uns einfach, rechtmäßige Pächterinnen zu sein. Und wenn ich jetzt, in der Post-Corona-Zeit so manche Ebay-Anzeige lese, in der bis zu 10 000 Euro Ablöse für einen Kleingarten geboten werden, denke ich, wir sind noch ganz gut weggekommen.

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Ja, so sah er damals aus, unser Garten. Wir brauchten schon viel Vorstellungskraft, um uns auszumalen, wie das Ganze einmal aussehen könnte. Aber ohne Fantasie geht eh nichts im Leben.

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Schrebergarten – das sollte man wissen

 Eine Schrebergartenparzelle darf 400 Quadratmeter nicht überschreiten.

 Die Laube bzw. überdachte Fläche darf maximal 24 Quadratmeter groß sein.

 Die Laube darf nicht dauerhaft bewohnt werden.

 Der Garten muss zu mindestens einem Drittel »kleingärtnerisch« genutzt werden, indem Obst und Gemüse zum Eigenbedarf angebaut werden.

 Ein Schrebergarten wird gepachtet. Vorausetzung dafür ist die Mitgliedschaft in einem Kleingartenverein. Der Beitrag hierfür liegt zwischen 20 und 50 Euro pro Jahr – je nach Anlage und Region.

 Die Pachtsumme variiert pro Jahr zwischen 200 und 400 Euro – auch je nach Region und nach Größe des Gartens. Wasser wird in den meisten Fällen über eine Wasseruhr abgerechnet. Strom muss, sofern auf der Parzelle vorhanden, extra vom Pächter angemeldet und bezahlt werden.

 Die Gartenlaube und Pflanzen, die sich auf dem Grundstück befinden, werden nicht mitverpachtet. Sie gehören offiziell dem Vorpächter. Der Wert der Parzelle und somit die Ablösesumme wird von einem Gutachter offiziell geschätzt. Zwischenabsprachen über weitere Ablösesummen an den Vorpächter, die über die geschätzte Summe hinausgehen, sind in der Regel unzulässig, aber üblich.

 Weitere Vorschriften, etwa zur Bepflanzung, zu Ruhestunden, Verboten oder Gemeinschaftsarbeit, sowie Verordnungen zu Wasser-, Abwasser- und Stromanschlüssen variieren von Anlage zu Anlage und sollten im jeweiligen Regelwerk sorgsam nachgelesen werden.

Endlich Laubengirl - Mein Abenteuer Schrebergarten

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