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Die Drittellösung

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In einer Kleingartenanlage herrschen starre Vorschriften. Und auch wenn es hier und da aufweicht, einiges bleibt. Dazu gehören die Nutzungsaufteilung des Gartens und die Einhaltung der sogenannten Drittellösung. Das heißt: Mindestens ein Drittel des Gartens muss »kleingärtnerisch« genutzt werden. Weil diese »Nutzung« von den verschiedenen Landesverbänden durchaus unterschiedlich interpretiert wird, solltet ihr euch vor der Gartenübernahme ganz genau informieren, wie die Vorschrift in eurem Verband ausgelegt wird.

Grundsätzlich kann man aber sagen: Ein Drittel der Fläche ist dem Anbau von Obst und Gemüse vorbehalten, ein Drittel darf für Zierpflanzen, Rasenfläche und die Gartengestaltung genutzt werden und ein Drittel fällt auf die Laube, Terrasse und Wege. Die Laubengröße darf inklusive aller anderen überbauten Flächen auf der Parzelle (beispielsweise Geräteschuppen) maximal 24 Quadratmeter betragen und nicht dauerhaft bewohnt werden. Zu den Nutzflächen zählen Beetflächen, Obst- und Gemüseanbau sowie Beerensträucher. Beetflächen, die zum Beispiel mindestens zehn Prozent der Gartenfläche einnehmen, müssen überwiegend als Gemüsebeete gestaltet werden. Das kann auch oder sogar ausschließlich in Form von Hochbeeten geschehen. Wie viele Quadratmeter für Bäume und Sträucher berechnet werden, gibt der jeweilige Verband ebenfalls genau vor und ist in der Satzung der Kleingartenanlage nachzulesen.

Der Vorteil bei der Übernahme einer älteren Parzelle ist, dass die Vorpächter den Garten meist bereits entsprechend dieser Nutzungskriterien angelegt haben und man damit auf eine vorhandene Struktur zurückgreifen kann. Soll der Garten komplett neu angelegt werden, ist es wichtig, sich vorher über die einzelnen Nutzungsbereiche Gedanken zu machen. Sonst kann es sein, dass man hinterher nochmal alles ändern muss. Werft also unbedingt einen Blick in die Kleingartenverordnung eures Verbandes, da hier und da viele Vorschriften im Detail anders ausgelegt werden.

In unserem Garten war das Drittel Nutzfläche durch Obstbäume und Beerensträucher zwar sehr gut vertreten, allerdings waren die komplett verwuchert und außer Rand und Band. Aber immerhin durften wir einen Apfelbaum, einen Pflaumenbaum und eine lange Hecke aus Beerensträuchern unser Eigen nennen. Dazu kamen ein brachliegendes Hochbeet und ein Kartoffelacker.

Da es zum Gemüseanbauen noch zu kalt war, beschlossen wir, uns erst mal über die Staudenbeete herzumachen. Oder zumindest über das, was einmal die Staudenbeete waren – und es wieder werden sollten. Irgendwo muss man ja mal anfangen.

Die Beete machten sich direkt nach dem Gartentor in der Hecke zur Linken und Rechten des Eingangs breit. Doch wo einmal Stauden und Blumen blühen sollten, war nur zugewucherte Ackerfläche. Unkraut und Gras, wohin das Auge blickte. Uns war klar, dass wir hier radikal durchgreifen mussten, um überhaupt einen Überblick zu bekommen. Und so gingen wir in die Knie und standen gefühlt für die nächsten zwei Wochen nicht mehr aufrecht.

Der Vorteil bei der Übernahme einer älteren Parzelle ist, dass die Vorpächter den Garten meist bereits entsprechend der Nutzungskriterien angelegt haben und man damit auf eine vorhandene Struktur zurückgreifen kann.

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