Читать книгу Einführung in die Praxis der Strafverteidigung - Olaf Klemke - Страница 16

6. Erklärungen über die Entbindung von der Schweigepflicht

Оглавление

21

Der Mandant ist zu veranlassen, seinen Verteidiger gegenüber eventuell von diesem bereits im Ermittlungsverfahren zu hörenden Zeugen sowie gegenüber den Verteidigern von Mitbeschuldigten von der anwaltlichen Schweigepflicht (§ 43a Abs. 2 BRAO, § 2 BORA) zu entbinden. Erst eine solche – vom Mandanten jederzeit widerrufliche – Entbindungserklärung ermöglicht es dem Verteidiger, mit Zeugen zu sprechen und Informationen mit anderen am Verfahren beteiligten Verteidigern auszutauschen. Sie verschafft der Verteidigung eine breitere Informations- und damit Entscheidungsgrundlage. Ohne eine Entbindung durch den Mandanten bringt sich der Verteidiger in die Gefahr der anwaltsgerichtlichen Verfolgung wegen Verletzung seiner Berufspflichten oder sogar der strafrechtlichen Verfolgung wegen Verrates von Privatgeheimnissen (§ 203 StGB). Auch hier sollte der Verteidiger die alte Binsenweisheit des Anwalts beherzigen: „Der schlimmste Feind des Anwalts ist der eigene Mandant!“

22

Muster 3: Entbindung des Verteidigers von der anwaltlichen Schweigepflicht

In dem Ermittlungsverfahren

gegen: …

AZ: …

entbinde ich meinen Verteidiger, Rechtsanwalt A aus B, gegenüber den Verteidigern etwaiger Mitbeschuldigter sowie gegenüber möglichen Zeugen und sonstigen Auskunftspersonen von der anwaltlichen Verpflichtung zur Verschwiegenheit. Mir ist bekannt, dass ich diese Entbindungserklärung jederzeit widerrufen kann.

Ort, Datum

Auftraggeber

Teil 1 Das Mandat des StrafverteidigersI. Der Wahlverteidiger › 7. Mandatsbedingungen

Einführung in die Praxis der Strafverteidigung

Подняться наверх