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Berlin – Heidelberg – Berlin

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Hermann wurde am 1. März 1864 in Berlin geboren und am 20. April 1864 im Hause seiner Eltern in der Markgrafenstraße 74 getauft. Sein Vater, Carl Adolph Lüderitz, war mitsamt seiner Familie wenige Tage zuvor (am 6. April 1864) kollektiv in die Französische Kirche übergetreten, wohingegen die anderen drei Kinder noch evangelisch-protestantisch getauft worden waren. Zwei Jahre später starb der Vater mit nur 50 Jahren. Zu diesem Zeitpunkt war Albert 16 Jahre alt und ging zur Realschule, Carl war zwölf Jahre alt und Schüler des Gymnasiums und Elisabeth war gerade mal vier Jahre alt. Die Mutter, Lucie Lüderitz geb. Neider, musste von nun an zwei Kleinkinder und zwei Halbwüchsige alleine durchbringen. Von 1866 bis 1875 firmierte sie im Adressbuch der Stadt Berlin als „Rentiere“, d. h. sie hatte Einkommen, für das sie nicht arbeiten musste. Meist war damit Hauseigentum gemeint, das vermietet war: In der Markgrafenstraße / Ecke Zimmerstraße war sie als Hauseigentümerin eingetragen, und es gab dort im Jahr 1875 sieben Mieter.

Innerhalb der nächsten zehn Jahre änderte sich diese Situation grundlegend: 1875 wohnte Albert (25 Jahre) vermutlich nicht mehr daheim, und Carl (21 Jahre) war 1874 zum Medizinstudium nach Jena gegangen. Die 17-jährige Elisabeth wohnte jedoch noch zu Hause und zeigte erste Ambitionen, Künstlerin zu werden. Hermann (9 Jahre) ging zu diesem Zeitpunkt noch zur Schule.

Da fasste Lucie einen folgenschweren Entschluss: Im Interesse der Ausbildung ihrer Kinder beschloss sie, das Haus in der Friedrichstadt, das der Familie seit 1820 gehörte, zu verkaufen und mit dem Erlös ihren eigenen Unterhalt und den ihrer Kinder bis zu deren Selbstständigkeit zu finanzieren. Für Hermann sollte dieser Weg noch mehr als zehn Jahre dauern.

Ab 1878 besuchte er das nahegelegene Friedrich-Wilhelms-Gymnasium und machte dort Ostern 1884 Abitur. Danach schrieb er sich zunächst an der Universität Heidelberg, dann in Berlin im Fach „Rechte“ ein und legte 1887 das Jura-Examen ab. Am 19. Oktober 1887 trat er als Referendar in den preußischen Justizdienst ein. Weit gefehlt, wer denkt, das habe die alleinerziehende Mutter endlich entlastet: Mit 23 Jahren erhielt Hermann als Rechtsreferendar kein Gehalt, sondern eine Unterhaltsbeihilfe, und die Familie (üblicherweise der Vater) musste sich schriftlich verpflichten, den Sohn standesgemäß zu versorgen: „Wer nicht aus wirtschaftlich gesicherten Verhältnissen stammte, konnte daher nicht königlich preußischer Beamter werden“ (2).

Seine Ausbildungsstationen waren: 1887 Referendar am Amtsgericht Alt-Landsberg, also nicht weit von Berlin entfernt, dann in Berlin am Landgericht I, anschließend bei der Staatsanwaltschaft und schließlich bei Rechtsanwalt und Notar Julius Müseler in der Leipziger Straße 13.

Ostern 1888 begann er eine Sprachausbildung am Seminar für Orientalische Sprachen (SOS), das im Jahr zuvor an der Friedrich-Wilhelms-Universität in Berlin gegründet worden war, und bereitete sich auf Marokko vor (3).

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Das Seminar für Orientalische Sprachen (SOS) war 1887 (3) auf Initiative von Bismarck gegründet worden. Diesem hatte bei der internationalen Berliner Konferenz 1878 kein Dolmetscher für das Türkische zur Verfügung gestanden, wenngleich die gesamte Konferenz um eine neue Friedensordnung für Südosteuropa rang, mit der die Balkankrise (1875–1878) infolge des Aufstrebens des Osmanischen Reiches beendet werden sollte.

Bei seiner Gründung studierten am Seminar 98 Personen im Sommersemester und 72 Personen im Wintersemester. Zehn Jahre später (1898/1899) waren es 111 bzw. 179 Studenten. Sie wurden unterrichtet von 18 Lehrern und acht Lektoren in 14 Sprachen: Chinesisch, Japanisch, Guzerati, Hindi, Hindustani, Arabisch (Syrisch, Ägyptisch, Marokkanisch), Persisch, Türkisch, Suaheli, Herero, Haussa, Russisch, Neugriechisch, Spanisch (3).

Heute würde man es vielleicht als „Kaderschmiede“ bezeichnen: Im nach kolonialer Bedeutung strebenden Deutschland zum Ausgang des 19. Jahrhunderts fehlte es an qualifizierten Fachkräften für die verschiedenen Regionen, in denen sich das Deutsche Reich „engagierte“ (China, Japan, Nordafrika, Südwestafrika). Insbesondere mangelte es an Sprachkenntnissen bei Militärs (Schutztruppen), Diplomaten, Kaufleuten und Postbeamten. Das SOS kam dieser Nachfrage nach und bildete diese Experten aus.

Der Unterricht muss sehr intensiv gewesen sein: Gruppen von vier bis fünf Studenten pro Sprache, muttersprachliche Lehrer und täglich Unterricht von 7 bis 21 Uhr im Sommer, im Winter ab 8 Uhr. Zusätzlich zum Sprachunterricht gab es Lektionen in Sach- und Länderkunde. Diese – Realienfächer genannt – waren: wissenschaftliche Beobachtung auf Reisen, Tropenhygiene, Agrikultur und Landeskunde.

Stolz verkündete man am Ende eines Jahrgangs die Absolventen, die eine Prüfung vor der königlichen Diplom-Prüfungskommission abgelegt und Positionen in den Ländern, deren Sprache sie gelernt hatten, erreicht hatten (3). In der arabischen und amharischen Klasse hatten in den ersten zwölf Jahren nur 20 Absolventen, vornehmlich Juristen, die Sprachausbildung durchlaufen. Alle gingen in den di­plomatischen Dienst.

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Die Familie Lüderitz

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