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Bild 3-3: Karte von Casablanca zur Zeit der Beschießung von 1907; aus (9)

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Konsul Lüderitz war zu diesem Zeitpunkt mit seiner Frau auf Heimaturlaub, aber sein Haushalt wurde erheblich beschädigt, auch sein Personal machte Schäden geltend. Meldung an die Reichsregierung machte sein Vertreter, Konsularverweser Maenss, am 9. August 1907 per Telegramm. Konsul Lüderitz selbst, zurück in Casablanca, meldete seinen Schaden am 29. November 1907 mit einem vierseitigen Schreiben und einer 33-seitigen Liste mit insgesamt mehr als 750 Positionen und einem geschätzten Gesamtwert von 35.765,18 Mark an. Diesen korrigierte das Reichsschatzamt um einen kleinen Rechenfehler von 11,50 Mark nach oben, um anschließend zu bemerken, dass die Liste „in vielen Punkten nach Art und Zahl der Sachen zu Anständen Anlaß [biete] sowie der in Rechnung gestellte Wert der einzelnen Positionen im Allgemeinen zu hoch gegriffen [sei]. ... ein Abzug von 25 % der geforderten Ersatzsumme [genüge], um eine angemessene Schadloshaltung zu ermitteln“ (8).

Uns Autoren war dabei vor allem eine gut bestückte Bar mit 6 Flaschen Rum, 17 Flaschen Champagner, 24 Flaschen Rheinwein, 12 Flaschen Rotwein, 3 Flaschen Sherry, 2 Flaschen Madeira, 50 Havanna-Zigarren und 25 Hamburger Zigarren aufgefallen sowie dass die beiden „Lüdis“ musikalisch gewesen sein müssen: Bratsche, Flöte, Gitarre, Geige (plus Ersatzgeigenbogen) waren ebenfalls genannt.

Die Feststellung der Schäden erfolgte zunächst 1907 durch eine deutsche Kommission, die aus ortsansässigen Kaufleuten bestand und unter dem Vorsitz des ebenfalls seine Interessen wahrenden Konsuls Lüderitz tagte. Trotz der Bedenken des Reichsschatzamtes, die intern blieben, sprach die internationale Entschädigungskommission Lüderitz bzw. inzwischen seiner Witwe im Juni 1910 einen Betrag von 42.800 Francs zu. Das entsprach 34.240 Mark und damit nahezu der Antragssumme.

Während die Reichsregierung in Berlin wenig Grund zur Beschwerde gegen das französische Vorgehen sah, führten die Casablanca-Deutschen unter der Führung von zwei Kaufleuten, Carl Ficke und Reinhard Mannesmann, lautstark Klage. Zum einen forderten sie eine sofortige Abschlagszahlung auf die zu erwartenden Entschädigungszahlungen für ihre Schäden durch das Reich, zum anderen kämpften sie um die „richtige“ Interpretation der Ereignisse, nämlich dass die Beschießung überflüssig und wohl mehr der Absicht Frankreichs geschuldet gewesen sei, einen weiteren Teil Marokkos zu besetzen.

Während die Herren nach Berlin reisten, um dem Staatssekretär des Äußeren ihren Standpunkt zu erläutern und um die Marokko-Interessenten zu mobilisieren, gelang es Konsul Lüderitz nicht, die Casablanca-Deutschen zu beruhigen und zur Mäßigung in ihrer Kritik fast mehr an der eigenen Regierung als an Frankreich zu bewegen. Er machte sich in seinen Berichten eher deren Auffassung zu eigen, dass die Casablanca-Deutschen der Hilfe bedürften, da infolge des Bombardements die Geschäfte stagnierten. Die Weiterleitung einer scharfen Eingabe des Kaufmanns Carl Ficke verweigerte er jedoch und gab sie dem Urheber zurück.

Die Familie Lüderitz

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