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Legitimations paradigmen für Musikpädagogik

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Pädagogisch ist diese Bestimmung relevant, weil mit ihr zugleich mit ‚Musik‘ der Mensch in den Blick gerät. Dieser Beziehung gelten auch alle Bemühungen um eine Begründung dafür, dass der Mensch hinsichtlich seiner Befassung mit Musik gefördert werden solle. Hermann J. Kaiser hat vier derartige Legitimationsparadigmen ausgewiesen (Kaiser, 1998, S. 101–102):

1das Erziehungs- und Therapieparadigma: Es beruht auf der Vorstellung, dass musikalische Praxis den Menschen von sich aus im positiven Sinne verändert, indem sie ihm zu einem harmonischen Verhältnis zu anderen Menschen wie auch zu sich selbst verhilft;

2das anthropologische Paradigma: Es basiert auf der Beobachtung, dass musikalische Praxis überall auf der Welt gepflegt wird und der Überzeugung, dass sie prinzipiell jedem Menschen möglich und für seine individuelle Entwicklung unabdingbar sei;

3das kulturtheoretische Paradigma: Ausgehend von der Tatsache, dass Musik ein wesentlicher Teilbereich unserer und auch fast aller anderer Kulturen ist, auf den schwer verzichtet werden kann, ferner Kultur von Menschen gestaltet und umgekehrt der Mensch von Kultur beeinflusst wird, soll jedem Menschen die Teilhabe an Musikkultur ermöglicht werden – dafür sorgen u.a. auch, so hat Kaiser später ausgeführt, Institutionen oder institutionelle Instanzen (Kaiser, 2018, S. 40–42);

4das ästhetische Paradigma: Es wird durch die Einsicht begründet, dass „durch Musik Erfahrungen für uns Menschen ermöglicht werden, die formal und inhaltlich in keinem anderen und durch kein anderes Medium sonst zu gewinnen sind“. Solche Erfahrungen aber seien notwendig für eine möglichst umfassende Welterfahrung und „ein differenziertes Weltverhältnis“ (Kaiser, 1998, S. 102).

In systematischer Absicht hat Kaiser dazu als Bezugsfeld eine „jeweils [.] letzte Instanz“ herausgestellt, welche seiner Auffassung nach „die Rechtmäßigkeit des musikpädagogischen Handelns bzw. Sprechens sichert“. Dies sei der Rekurs

„(a) auf einen leitenden Begriff, einen fraglos anerkannten Sachverhalt, eine Theorie oder

(b) auf ein Subjekt bzw. eine Gruppe von Subjekten oder

(c) auf eine institutionelle Verknüpfung von Person(en) und Sachverhalten" (Kaiser, 2018, S. 40).

Dabei ist allerdings im Blick zu behalten, dass zwischen diesen „Instanzen“ eine wechselseitig konstitutive Dialektik besteht (Sachsse, 2014): So verdankt sich im musikpädagogischen Denken nachweislich z.B. einer der „leitenden Begriffe“, der Musikbegriff, einem jeweils bestimmten Menschenbild, und umgekehrt orientiert sich z.B. institutionelles Handeln, welches sich auf die Verwirklichung eines bestimmten Menschenbildes richtet, an einer bestimmten Vorstellung von Musik.

Einführung in die Musikpädagogik

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