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b) Primär- und Sekundärmarkt

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In Bezug auf den Kapitalmarkt ieS kann zwischen dem Primärmarkt und dem Sekundärmarkt unterschieden werden.

→ Definition:

Primärmarkt ist der Markt, auf dem Kapitalmarktpapiere (wie etwa Aktien) zum ersten Mal angeboten werden.

Die Platzierung geschieht durch Begebung (Emission) der Wertpapiere. Die Erstplatzierung vollzieht sich ohne den Handel an der Börse, sie ist ein außerbörslicher Markt.

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An den Sekundärmärkten findet der Handel mit Kapitalmarkttiteln nach der Platzierung bei den Ersterwerbern statt.

→ Definition:

Sekundärmarkt ist jeder börsliche und außerbörsliche Markt, der der Zirkulation von bereits emittierten Wertpapieren durch wiederholte Kauf- und Verkaufsvorgänge dient.

Der wichtigste Platz für die Sekundärmärkte ist nach wie vor die Börse. Auch am grauen Kapitalmarkt konnte zwischen Primär- und Sekundärmarkt unterschieden werden. Für die Anteile gibt es nur einen kleinen Sekundärmarkt[4].

Kapitalmarktrecht

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