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3. Termin- und Derivatemärkte

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Der Terminmarkt ist ein Bestandteil des Kapitalmarkts. Der Terminhandel ist vom börsenmäßig organisierten Kassahandel (Anschaffung und Veräußerung von Aktien und Schuldverschreibungen) zu unterscheiden. In der Praxis besteht aber eine enge Wechselbeziehung[17]. Am Terminmarkt geht es um Geschäfte, deren Erfüllung erst zu einem zukünftigen Zeitpunkt erfolgt[18]. Dagegen müssen die Kassageschäfte des Kapitalmarkts nach den vereinheitlichten Bedingungen für Geschäfte an den deutschen Wertpapierbörsen (Börsenusancen) innerhalb von zwei Börsenarbeitstagen erfüllt werden. Zweck der Termingeschäfte kann entweder sein, Kursgewinne zu erzielen (Terminspekulation) oder sich gegen unerwünschte Kursentwicklungen bzw Kursrisiken am Kassamarkt abzusichern (Hedging).

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Termingeschäfte lassen sich in sog. Futures und sog. Optionen unterteilen. Gemeinsam ist beiden Produkten, dass deren Preis oder Kurs von einem anderen Finanzprodukt, dem sog. Basiswert (underlying), abgeleitet wird. Aufgrund dieser Ableitung werden die Termingeschäfte auch Derivate genannt[19].

→ Definition:

Derivative Geschäfte iS des WpHG sind daher der Kauf, Tausch oder anderweitig ausgestaltete Fest- oder Optionsgeschäfte, die mit zeitlicher Verzögerung zu erfüllen sind und deren Wert unmittelbar oder mittelbar vom Preis oder Maß eines Basiswerts abgeleitet wird (§ 2 Abs. 3 Nr. 1 WpHG).

Bei dem Basisprodukt kann es sich um Kapitalmarktprodukte (Aktien, Anleihen), Geldmarktprodukte oder Devisen (Devisentermingeschäft) handeln.

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Futures (Festpreisgeschäfte) zeichnen sich dadurch aus, dass beide Vertragsteile eine Verpflichtung (Kaufvertrag) eingehen, wobei lediglich der Erfüllungszeitpunkt in die Zukunft verschoben wird. Dagegen ist bei Optionen lediglich ein Vertragsteil gebunden (sog. Stillhalter), während der andere Vertragsteil zu einem späteren Zeitpunkt oder innerhalb eines bestimmten Zeitraums ein Finanzprodukt zu einem verabredeten Preis erwerben[20] oder veräußern[21] kann.

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Der Handel in Termingeschäften geschieht an börsenmäßig organisierten Terminmärkten.

Beispiel:

In Deutschland gibt es neben der deutsch-schweizerischen EUREX noch die EEX (European Energy Exchange) in Leipzig.

In der Praxis werden Termingeschäfte jedoch weitgehend außerhalb eines geregelten/regulierten Markts direkt zwischen den Marktteilnehmern, dh Over The Counter (OTC), abgeschlossen[22]. Während an den Terminbörsen gehandelte Terminkontrakte im Hinblick auf Basiswert, Kontraktgröße, Laufzeit, Basispreis, Ort des Abschlusses und der Geschäftsabwicklung standardisiert sind, können bei den OTC-Derivaten mangels Standardisierung die individuellen Bedürfnisse der Vertragspartner berücksichtigt werden.

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Mit dem Ziel, den außerbörslichen (Over The Counter) Derivatehandel transparenter und sicherer zu machen, ist 2012 die sog. EMIR als unmittelbar anwendbare EU-Verordnung in Kraft getreten[23]. Diese enthält bestimmte Anforderungen an die Parteien von Derivatetransaktionen.

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Für den börsenmäßigen Terminhandel ist zu Beginn der 1990er-Jahre die Deutsche Terminbörse mit Sitz in Frankfurt a.M. errichtet worden. 1998 wurde diese mit der Swiss Option and Futures Exchange AG (Soffex) zur Eurex als europäischer Terminbörse für Finanzderivate zusammengeführt.

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Der Terminhandel war ursprünglich im BörsG geregelt und sodann in das WpHG integriert worden (§§ 99 f WpHG)[24]. Rechtssystematisch ist das konsequent, da er sich sowohl auf den börslichen als auch den außerbörslichen Handel bezieht. Die Zulassung zum börsenmäßigen Terminhandel erfolgt nach § 23 BörsG.

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