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Anmerkungen
ОглавлениеDie börsenmäßig organisierten Märkte dienen in Deutschland dem Handel mit bereits emittierten Kapitalmarkttiteln. Die Börsenmärkte werden deshalb auch als Sekundärmärkte bezeichnet. Dagegen wird bei der (Erst-)Platzierung der emittierten Kapitalmarkttitel, die den Emittenten die benötigten Finanzierungsmittel verschaffen sollen, von Primärmarkt gesprochen. Vgl Rn 59 f.
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente und der Durchführungsrichtlinie der Kommission, BR-Drucks. 247/07 vom 20. April 2007.
Vgl Baums/Hopt, FS Rudolph, 2009, S. 537, 547; Hammen, ZBB 2016, 398, 402.