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Weimarer Zeit

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Den politischen Umbruch nach Kriegsende 1918 überstand die Kripo ohne große Veränderungen in ihrem Aufbau. Sie lehnte die Übernahme von Aufgaben der politischen Polizei und der Schutzpolizei ab und setzte ihre fachbezogene Arbeit der Verbrechensbekämpfung ungeachtet der Bildung von Arbeiter- und Soldaten-Räten und der Besetzung des Polizeipräsidiums durch Spartakusanhänger im Januar 1919 fort. Die Wiederbewaffnung der Kripo erfolgte bereits zehn Tage nach Ausrufung der Republik. Der neue Leiter der Kripo, Erich Prinz, konnte sich nur wenige Monate im Amt halten. Bernhard Weiß befolgte, später als Polizei-Vizepräsident, die strikte Leitlinie, die Kripo aus politischen Auseinandersetzungen herauszuhalten. 27

Eine Vereinheitlichung der Zuständigkeiten brachte die Bildung der Einheitsgemeinde Groß-Berlin im April 1920. Die Zusammenfassung von Alt-Berlin mit den umgebenden Städten, Gemeinden und Gutsbezirken in 20 neuen Bezirken vollzog auf verwaltungstechnischem Gebiet die Ziele des Landespolizeibezirks vom Anfang des Jahrhunderts.

Die Mangelwirtschaft der Kriegs- und der Nachkriegsjahre mit Inflation und Bürgerkrieg ließen ein neues Spektrum verbrecherischer Aktivitäten entstehen, dem sich die Kripo stellen musste. Die Geschäfts- und Reviereinteilung von 1922 zählte dazu Verstöße gegen die Konkursordnung, das Aktiengesetz, Gesetze betreffend die Gesellschaften mbH, die Gewerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, Lotterievergehen, Urheberrechtsverstöße, Schutz von Patenten, Gebrauchsmustern und Warenbezeichnungen, unlauterer Wettbewerb, Handel und Schmuggel mit in- und ausländischen Banknoten und Zahlungsmitteln. 28

Die verschiedenen Deliktsgruppen wurden auf 19 Arbeitsgebiete aufgeteilt, die den Inspektionen A, B I und B II und C nachgeordnet waren. Dazu kamen noch die Falschgeldbekämpfung, der allgemeine Streifendienst, die Taschendiebstreifen und die Pfandhausstreifen. Neben dem Erkennungsdienst, der Schriftleitung der Tagesberichte, dem Fahndungsbüro und dem Kriminalmuseum wurden als Anpassung an die Bedürfnisse der Zeit eine Beratungsstelle zum Schutz gegen Einbruch und Diebstahl sowie die Nachrichtensammelstelle für Vermisste und unbekannte Tote eingerichtet.

Die Reformbemühungen auf dem Gebiet der Polizeigesetzgebung führten 1922 zum Erlass des Reichskriminalpolizeigesetzes (RGBL. IS. 593-595), dessen organisatorische Umsetzung erst 1925 durch die Bildung eines Landeskriminalpolizeiamtes beim Polizeipräsidenten Berlin erfolgte. Es beaufsichtigte und koordinierte die Arbeit der Landeskriminalpolizeistellen. Für den Staat Preußen fungierte es als Zentrale des Erkennungs- und Meldedienstes.

Im Polizeipräsidium wurden neue Fachinspektionen gebildet: A: Mord/Körperverletzung, B: Raubüberfall, C: Diebstahl, D: Betrug, E: Sittenpolizei, F: Verstöße gegen die Gewerbe- und Konkursordnung, G: Kinder und weibliche Jugendliche (nach 1927 mit weiblichen Beamten besetzt), H: Streifendienst, Fahndung nach Personen und Sachen, I: Erkennungsdienst.

In allen 20 Polizeiämtern von Groß-Berlin, die sich am Aufbau der Berliner Bezirke orientierten, entstanden Ortsinspektionen der Kripo in den 295 Polizeirevieren. 29

Bekanntheit in der Öffentlichkeit über den Rahmen der Behörde hinaus erlangten in der Weimarer Republik die Kommissare Gennat (Mordfälle), Werneburg (Raubüberfall), Philip Greiner (Glücksspiel), Günther Braschwitz (Einbruch), Max Bünger (Geldschrankknacker), Ernst Engelbrecht (Bandenverbrechen), Hans Schneickert (Erkennungsdienst), Otto Trittin (Juwelen- und Museumsdiebstähle); Arthur Nebe (Rauschgift) dagegen eher nach 1933.

Erhebliches Gewicht legte man nach 1918 auf die professionelle Ausbildung der Kripo durch das Angebot von Lehrgängen an der Höheren Polizeischule in Eiche bei Berlin, durch Vorlesungen im Polizeipräsidium und durch das Lehrangebot des 1927 eröffneten Polizei-Instituts in Charlottenburg. Hier entstand auch durch Runderlass des Preußischen Ministers des Innern vom 6. März 1930 eine Musterlehrmittelsammlung, die damit die Nachfolge des Kriminalmuseums antrat. Die im Polizei-Institut erarbeiteten Forschungsergebnisse veröffentlichte das Archiv für Kriminologie des Verlages von F.C.W. Vogel.

Erich Liebermann v. Sonnenberg vom Dezernat Fälschungen kooperierte bereits vor der Machtübernahme Hitlers mit den Nationalsozialisten. Sie übertrugen ihm nach 1933 die Leitung der Abteilung IV. Noch erfolgreicher war sein Kollege Arthur Nebe, der es bis zum Leiter des Reichskriminalpolizeiamtes brachte.

Ansätze zur Wahrnehmung fürsorgerischer Aufgaben durch weibliche Dienstkräfte stammten bereits aus der Zeit vor der Jahrhundertwende, als die ursprüngliche seelsorgerische Betreuung von Prostituierten durch einen evangelischen Pfarrer an eine „Hilfsstelle für Frauen“ überging, die beim Polizeipräsidium angesiedelt war. Die Kosten für eine fest angestellte Fürsorgerin übernahm der Berliner Frauenbund. 30

Für betreuungsbedürftige Jugendliche wurde mit Unterstützung der Deutschen Zentrale für Jugendfürsorge eine Wohlfahrtsstelle beim Polizeipräsidium eingerichtet, die unter der Leitung von Margarete Dittmer stand. 31

Nachdem seit 1924 in Preußen Beamtinnen Vernehmungen vornehmen konnten, entstand 1927 eine neue Kriminal-Inspektion „Weibliche Kriminalpolizei“, die mit kriminalpolizeilich ausgebildeten Beamtinnen besetzt war. Die einzelnen Dezernate beschäftigten sich mit straffällig gewordenen Kindern (G 1), Sittlichkeitsverbrechen (G 2) und mit der Fahndung und Erfassung von gefährdeten Kindern, weiblichen Minderjährigen und hilfsbedürftigen weiblichen Volljährigen (Gefährdeten-Polizei). 32

Berliner Kriminalpolizei von 1945 bis zur Gegenwart

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