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NS-Zeit

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Nach der Machtergreifung 1933 wurde die Kriminalpolizei in der neuen Abteilung K zusammengefasst. Die Abteilung gliederte sich in das Landeskriminalpolizeiamt, die Landeskriminalpolizeistelle und die örtliche Kriminalpolizei.

Im Landeskriminalpolizeiamt bestanden die Untergliederungen ED (Erkennungsdienstzentrale), FG (Deutsche Zentrale zur Bekämpfung von Geldfälschung), G (Zentralstelle zur Bekämpfung des Glücksspiels), M (Zentralstelle zur Bekämpfung des Mädchenhandels), R (Rauschgiftzentrale), T (Zentrale zur Bekämpfung von Taschendieben) und V (Nachrichtenstelle für Vermisste und unbekannte Tote). Die örtliche Kriminalpolizei bestand aus der Abteilung A (Kriminaldirektion) und B (Exekutive der örtlichen Kriminalpolizei).

Die örtliche Kripo wiederum war in die Fachgruppen B (Betrug: KJ.B I-II), E (Einbruch: KJ.E I-II), M (Mord: KJ. MI-III), Kriminalmuseum und Kriminallehrmittelsammlung sowie die regionalen Kriminalgruppen Mitte, Ost und West untergliedert. Während es bei der Zahl von 296 Revieren mit beigeordneten Kriminalbeamten blieb, verringerte man die Anzahl der Polizeiämter von 20 auf elf. 33

Mit dem Stichwort „Verreichlichung“ wird für die NS-Zeit die Überführung von Landeskompetenzen auf das Reich umschrieben. Als Ergebnis dieses Umstrukturierungsprozesses bei der Kriminalpolizei stand eine Sonderbehörde, die der allgemeinen Polizei nur noch äußerlich verbunden war. 34 Der Erlass des Reichsinnenministeriums vom 18. Dezember 1934 erhob das Landeskriminalpolizeiamt zu einer vom Berliner Polizeipräsidium unabhängigen Abteilung. 1936 vollständig vom Berliner Polizeipräsidium gelöst, entstand aus ihm 1937 das Reichskriminalpolizeiamt (Werderscher Markt 5/6) mit schon bestehenden und auch neu gebildeten Reichszentralen zur Bekämpfung spezieller Verbrechensarten: Zu den bestehenden Zentralen zur Bekämpfung von Geldfälschungen, Rauschgiftvergehen, internationalem Mädchenhandel, internationaler Taschendiebe, Glücks- und Falschspiel sowie der Reichszentrale für Vermisste und unbekannte Tote kamen die neu gebildete Reichszentrale zur „Bekämpfung des Zigeunerunwesens“, die Reichszentrale zur Bekämpfung von Kapitalverbrechen (Mord, Brand, Katastrophen), die Reichszentrale zur Bekämpfung reisender und gewerbsmäßiger Betrüger und Fälscher sowie reisender und gewerbsmäßiger Einbrecher. 35

Seit dem 17. Juni 1937 war das Reichskriminalpolizeiamt (ab jetzt Kriminalpolizeiamt) dem Amt Kriminalpolizei im Hauptamt Sicherheitspolizei Heydrich unterstellt. Seit dem 27. September 1939 firmierte es als Abt. V-Verbrechensbekämpfung im Reichssicherheitshauptamt. 36 Leiter dieser Behörde war von 1934 bis 1945 Arthur Nebe, dem in der Weimarer Zeit das Dezernat Rauschgiftmissbrauch unterstanden hatte. Seine Beziehungen zu den Widerstandskreisen des 20. Juli wusste Nebe lange zu verbergen. Kurz vor Ende des Krieges tauchte er unter, wurde verraten und nach Verurteilung durch den Volksgerichtshof am 3. März 1945 hingerichtet. 37

In Anlehnung an das Modell der Gestapo entstanden auf der Ebene der ehemaligen Länder 18 Kriminalpolizeileitstellen (KPLSt) als Mittelbehörden, denen bei den staatlichen örtlichen Polizeiverwaltungen Kriminalpolizeistellen nachgeordnet waren. 1943 löste man die Kriminalpolizeistellen völlig aus der Unterstellung unter die örtliche Polizeiverwaltung.

Auch die Weibliche Kriminalpolizei wurde 1937 neu geordnet und als Sonderdienststelle der Kriminalpolizei zugeordnet. Die Dezernate G 1, G 2, G 3 erhielten nun die Bezeichnung KJ M III 1 (KKommissarin Dinger), KJ M III 2 (KKommissarin Gobbin), KJ M III 3 (KKommissarin Oberhey). 38 Sie unterstanden direkt dem Reichskriminalpolizeiamt. Auf der weltanschaulichen Grundlage des Rassege-dankens und der darauf aufbauenden Gesetzgebung wurde der Weiblichen Kriminalpolizei unter anderem die Aufklärung solcher Fälle übertragen. Wurde bei Kindesmissbrauchsfällen Schwachsinnigkeit der Eltern festgestellt, konnte das zu deren Sterilisierung führen. 39

Im Rahmen der vorbeugenden Verbrechensbekämpfung entstand durch Runderlass vom 21. Dezember 1941 das Kriminalbiologische Institut der Sicherheitspolizei mit Sitz in Berlin. Ihm waren kriminalbiologische Untersuchungsstellen auf Landesebene angegliedert. 40

Scharf ging die Kripo auch gegen die zum Feindbild erklärten „Berufsverbrecher“ vor, deren Schicksal in der Regel durch Überstellung in ein Konzentrationslager besiegelt war. 41 Das Gesetz über die Behandlung „Gemeinschaftsfremder“ bot die Handhabe zu Maßnahmen gegen Zigeuner, Asoziale und Homosexuelle. 42

Auch zur Teilnahme an den Mordaktionen der Polizeibataillone bei den Einsatzgruppen in den besetzten Ostgebieten wurden Angehörige der Kripo eingesetzt. 43

Berliner Kriminalpolizei von 1945 bis zur Gegenwart

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