Читать книгу Berliner Kriminalpolizei von 1945 bis zur Gegenwart - Polizeihistorische Sammlung - Страница 21
Fachlehrgänge
ОглавлениеAb Anfang 1946 wurden an beiden Polizeischulen, als so genannte 5. Lehrabteilungen, gesonderte zweimonatige, ganztägige Lehrgänge für berufsunkundige Kriminalanwärter eingerichtet, in denen – neben Straf- und Polizeirecht – die Fächer Kriminaltaktik und Kriminaldienstkunde vermittelt wurden. Mit Schaffung der Bundesrepublik Deutschland und ihrem Grundgesetz sowie der Verabschiedung der Berliner Verfassung im Jahre 1950, die nur im Westteil der Stadt galt, wurden in der Polizeischule Spandau auch die Fächer Staatsrecht und Politische Bildung gelehrt. Die Lehrgänge für den mittleren Dienst der Kriminalpolizei wurden als Fachlehrgang I bezeichnet und sind bis zur Einrichtung der Fachhochschule 1974 weitergeführt worden.
Wer den Fachlehrgang II zunächst in Spandau und später (ab 1953) in Hiltrup bei Münster in Westfalen nach Errichtung des dortigen Polizeiinstitutes im Jahre 1948 absolviert hatte, wurde Kriminalkommissar und wechselte damit in den gehobenen Kriminaldienst und erhielt Führungsaufgaben.
Bis zur Einrichtung der Fachhochschule wurden angehende Kriminalkommissare ab 1970 wieder an der Polizeischule in Spandau ausgebildet.
An der Polizeiführungsakademie in Hiltrup, in die das Institut später umbenannt wurde, ist darüber hinaus auch der höhere Dienst der gesamten deutschen Polizei ausgebildet worden, was bis in die Gegenwart geschieht. Diese Ausbildung geschah für alle Bundesländer der damaligen Bundesrepublik Deutschland, einschließlich für das damalige Westberlin. Insoweit war es eine einheitliche Ausbildung, das heißt, die Anforderungen befanden und befinden sich auf dem gleichen Niveau.