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Geheimdienstliche Verstrickung der Lebensgefährtin eines Kriminalbeamten

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Am 8. Mai 1984 wurde die Medizinstudentin Christine Mohr wegen des Verdachts der geheimdienstlichen Agententätigkeit für das MfS festgenommen.

Sie hatte zuvor, einer entsprechenden Weisung des MfS Folge leistend, gegenüber ihrem Lebensgefährten, einem bis zu diesem Zeitpunkt beim Polizeilichen Staatsschutz dienstversehenden Kriminalbeamten, ausgesagt, dass sie sich seit 1982 in Ostberlin unter Druck schriftlich zu einer geheimdienstlichen Zusammenarbeit mit dem MfS verpflichtet habe. Man habe ihr den Auftrag erteilt, die Bekanntschaft mit dem Kriminalbeamten zu suchen, um ihn unter Umständen ebenfalls anzuwerben.

Die Beschuldigte gab zu, dies weisungsgemäß durchgeführt und dem MfS ausführlich über den Kriminalbeamten und Einzelheiten aus dessen privatem Bereich berichtet zu haben.

Hinsichtlich der Angaben zur Beschäftigungsdienststelle und des Arbeitsgebietes des Kriminalbeamten will sie nur dessen dienstliche Telefonnummer beziehungsweise sein Beschäftigungsfeld „Bearbeitung kommunistischer Unrechtstaten“ mitgeteilt haben.

Obwohl die Motive für die Tatbegehung nicht genau geklärt wurden, verurteilte das Kammergericht Berlin sie zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Monaten, die jedoch zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Berliner Kriminalpolizei von 1945 bis zur Gegenwart

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