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„Mykonos“-Prozess
ОглавлениеGanz anders war die Situation im „Mykonos“-Prozess, einer Gerichtsverhandlung, in der der Generalbundesanwalt unter anderen drei arabische Terroristen anklagte, „gemeinschaftlich durch dieselbe Handlung vier Menschen heimtückisch und aus niederen Beweggründen getötet sowie aus denselben Motiven einen weiteren versucht hatten zu töten“. Das Gericht verurteilte die Angeklagten auch wegen dieser Verbrechen.
Ein Agent des iranischen Nachrichtendienstes, der enge Verbindungen zur Hizbollah hatte, erhielt im Sommer 1992 den nachrichtendienstlichen Auftrag, die Führer der Demokratischen Partei Kurdistans-Iran (DPK-I) während ihres Berlinaufenthaltes zu liquidieren. Zur Erfüllung dieses Auftrages nahm er Kontakt zu den ihm seit langem persönlich bekannten Hizbollah-Kämpfern auf, um mit ihnen die Tat vorzubereiten.
Im September 1992 trafen sie sich in Berlin in einer Wohnung, von wo aus sie Erkundungs- und Beschaffungsfahrten zur Tatvorbereitung unternahmen. Am 17. September 1992 fuhren sie zum Speiselokal „Mykonos“ in Berlin-Wilmersdorf, Prager Straße 2, um das „DPK-I-Delegationstreffen durch ein Attentat zu beenden.
Als die Mitglieder der Delegation gerade beim Essen waren, betraten zwei der Täter das Lokal, während ein weiterer Terrorist Gäste beziehungsweise andere Besucher daran hinderte, das Lokal zu verlassen oder einzutreten, und eröffneten auf die völlig ahnungslosen Opfer das Feuer aus ihren mitgebrachten Maschinenpistolen beziehungsweise einer halbautomatischen Selbstladepistole.
Tödlich getroffen brachen vier Angehörige der Delegation zusammen, während der Gastwirt, der in das Schussfeld geraten war, lebensgefährlich verletzt wurde. Anschließend flüchteten die Täter zunächst zu Fuß bis zu einem fluchtbereit geparkten Pkw und setzten mit diesem Wagen ihre Flucht fort. Die Täter konnten wenige Wochen später festgenommen und jeweils zu lebenslänglicher Haft verurteilt werden.
Anders als im „La Belle“-Prozess, der erst im Dezember 2001 sein vorläufiges Ende fand, unterstrich der Vorsitzende des Gerichts die Schuld der politischen Führung des Irans an diesen Verbrechen und sprach dabei ausdrücklich vom „iranischen Staatsterrorismus“.