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„NS-Gewaltverbrechen“

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Die Abteilung I war weiterhin zuständig für die Bearbeitung der Straftaten, die unter der Bezeichnung „NS-Gewaltverbrechen“ geführt wurden. Man verstand darunter alle Gewalttaten, die bis 1945 von den NS-Machthabern und ihren Helfern und Helfershelfern in Deutschland und in den während des Krieges von Deutschland besetzten Ländern verübt worden waren.

Dabei stellte neben all den von Deutschen begangenen Verbrechen gegen die Menschlichkeit vor allem die, wie es die Nazis formuliert hatten, „Endlösung der Judenfrage“ eine der größten Herausforderungen für die Ermittlungstätigkeit dar.

Die am 20. Januar 1942 von Heydrich in eine Villa am Wannsee eingeladenen 15 Staatssekretäre, von denen sieben Doktortitel, hauptsächlich der Philosophie, der Medizin und der Jurisprudenz hatten, beschlossen gemeinsam mit Eichmann und Gestapo-Chef Heinrich Müller die „Endlösung des jüdischen Problems“, ohne Rücksicht auf geographische Grenzen.

Diese Maßnahme, die das Zusammentreiben aller Juden und deren Tötung nach sich zog, sollte den größten Massenmord aller Zeiten zur Folge haben.

Hier Aufklärungsarbeit nach dem Krieg zu betreiben, stellte deshalb hohe Anforderungen an Kriminalbeamte und Justiz.

Wenngleich wir wissen, dass viele Nazi-Verbrecher unter falschem Namen in Deutschland, vor allem aber auch in Südamerika, untertauchen konnten, war der Beitrag der Abteilung I zur Aufklärung dieser Verbrechen ein nicht unwesentlicher Teil zur Aufarbeitung der Deutschen Geschichte.

Alle Erkenntnisse über nationalsozialistische Verbrechen gingen in die Zentrale Stelle in Ludwigsburg, die 1958 auf Veranlassung der Justizminister der Länder eingerichtet worden war. Sie hatte die Aufgabe, alle bekannt gewordenen NS-Gewalttaten, die bis 1945 außerhalb der alten Reichsgrenzen verübt worden waren, zu erfassen und sie nach Beendigung der Vorermittlungen an die zuständigen Staatsanwaltschaften des jeweiligen Landes abzugeben.

Berliner Kriminalpolizei von 1945 bis zur Gegenwart

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