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Attentat von Drenkmann

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Bereits im Falle des Attentats auf den Kammergerichtspräsidenten von Drenkmann war es Absicht der Terroristen, ihn zu entführen.

Unter dem Vorwand, ihm anlässlich seines Geburtstages einen Blumenstrauß überbringen zu wollen, gelang es einem der Täter, sich an Frau von Drenkmann, die heftigen Widerstand leistete, vorbeizudrängen. Als ihr Ehemann im Hintergrund den Krach wahrnahm und nach der Ursache forschen wollte, schoss ihn sein Mörder ohne Vorwarnung nieder und flüchtete.

Die eigentlich geplante Entführung, wie später an Peter Lorenz vollzogen, endete mit dem Tod des Kammergerichtspräsidenten.

Am 26. März 1976 konnten in einer Wohnung in der Steinmetzstraße in Berlin-Schöneberg zwei Männer festgenommen werden. Während Eberhard Dreher, einer der Festgenommenen, eher der Sympathisantenszene zugerechnet worden war, gehörte Andreas Vogel, bei dem die Waffe gefunden wurde, mit der man von Drenkmann erschossen hatte, zum engen Kern der Bewegung „2. Juni“.

Im Zuge der Ermittlungen wurde bei Ralf Reinders, Mitglied der Bewegung 2. Juni, die Tatwaffe gefunden. Zudem gab es Selbstbezichtigungen innerhalb der Gruppe.

Anlässlich der Kammergerichtsverhandlung, in der mehrere Mitglieder wegen zahlreicher Straftaten angeklagt waren, wurde Reinders wegen Geiselnahme mit erpresserischem Menschenraub, Nötigung, schweren Raubes, unbefugtem Waffenbesitz und anderem zu 15 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.

Eine Verurteilung im Zusammenhang mit der Tötung des ehemaligen Kammergerichtspräsidenten von Drenkmann war wegen fehlender individueller Beweise nicht möglich.

Berliner Kriminalpolizei von 1945 bis zur Gegenwart

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