Читать книгу Johann Gottlieb Fichtes 'Grundlage der gesamten Wissenschaftslehre von 1794' - Rainer Schäfer - Страница 22

3. Die Lösung des Widerspruchs durch Limitation (27 – 29/FW I, 107 – 109)

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Zunächst betont Fichte die Korrektheit der aufgestellten Paradoxien, denn sie halten sich streng an die „Reflexionsgesetze“ (27/FW I, 107), d.h. an die beiden Grundgesetze der formalen Logik, den Satz der Identität und den Satz vom zu vermeidenden Widerspruch, der sich daraus ergibt, dass etwas nicht mit seiner Negation identisch sein kann, sondern dieser entgegengesetzt ist. Die widersprüchlichen Konsequenzen heben aber die durchgängige Identität des Bewusstseins und Selbstbewusstseins auf, denn scheinbar lässt sich sowohl Setzung als auch Entgegensetzung nicht konsistent vollziehen, was aber Grundtatsachen sind, ohne die es keine durchgängige Identität des Bewusstseins und damit keine sinnvolle Erkenntnis geben würde. Die oben beschriebene Aufgabe konkretisiert sich also dahin gehend ein bislang noch Unbekanntes (X) aufzufinden, welches es gestattet, die beiden Grundsätze des Ich mit Selbstsetzung und Entgegensetzung und auch die beiden Grundgesetze des logischen Denkens aufrecht zu erhalten.

Alle Paradoxien und Setzungen sind im Bewusstsein enthalten; sie sind also ein Problem im Bewusstsein. Aus dieser Immanenz der Widersprüche im Bewusstsein folgert Fichte, dass auch die Lösung (X) im Bewusstsein enthalten sein muss (vgl. 27f./FW I, 107). Sonst fände ein unbegründeter Schritt aus dem Bewusstsein heraus statt. Das die Lösung erbringen sollende X muss, weil es die im Bewusstsein befindliche Handlung der Entgegensetzung ermöglichen soll, auch im Bewusstsein enthalten sein. Fichte folgert streng transzendentalphilosophisch argumentierend: Wenn 1. das Produkt einer Handlung des Subjekts die Entgegensetzung ist und wenn 2. dieses Produkt der Handlung im Bewusstsein enthalten sein soll und wenn 3. weiterhin eine uns noch unbekannte Handlung diese Handlung und ihr Produkt, das Entgegengesetzte allererst ermöglichen soll, dann müssen 4. (Folgerung) auch diese Handlung und deren Produkt eine Handlung und ein Produkt im Bewusstsein sein. Diese Argumentation ist streng transzendentalphilosophisch, weil ausgehend von den Handlungen der Subjektivität nach den Bedingungen der Möglichkeit von Gegenstandserkenntnis gefragt wird. Bedingungen der Möglichkeit besagt hier: allgemeiner und notwendiger Grund dafür, dass etwas anderes zustande kommt, nämlich Gegenstandserkenntnis. Voraussetzung und Grund für die Gegenstandserkenntnis ist die Entgegensetzung eines Objekts gegen ein Subjekt. Sofern hier mit X die Voraussetzung für eine gelingende Entgegensetzung gefunden wird, ist also ein bestimmendes und fundamentales Ingrediens der Gegenstandserkenntnis gefunden.

Fichte führt nun mit „Y“ eine neue Variable in seine (mathematisierende) transzendentalphilosophische Argumentation ein (vgl. 28/FW I, 107). X war das – bislang noch unbekannte – Handlungsresultat, das Produkt, vermittels dessen Ich und Nicht-Ich gleichermaßen gesetzt werden können; Y bezeichnet die Handlung selbst, die zwischen der Setzung als erster Ichhandlung und der Entgegensetzung als zweiter Ichhandlung vermitteln soll. Fichte unterscheidet hier also klar zwischen der noematischen Ebene des Vorgestellten (= Gesetztes, Entgegengesetztes, X) und der noetischen Ebene des Vorstellungsaktes (= Setzung, Entgegensetzung, Y).

Worin X und Y bestehen lässt sich nicht analytisch aus der Aufgabe folgern, es liegt nicht unmittelbar in ihr (vgl. 28/FW I, 108); die Aufgabe selbst lag zwar analytisch in den ersten beiden Grundsätzen, aber nicht deren Lösung. Fichte versucht nun die Unbedingtheit des Gehalts bzw. der Materie des dritten Grundsatzes herauszustellen: „Wie dies aber geschehen könne, und auf welche Art es möglich sein werde, ist dadurch noch gar nicht bestimmt“ (28/I,108). Allerdings hatte Fichte zuvor beim zweiten Grundsatz (vgl. 23/FW I, 103) noch gesagt, dass das „Wie“, bzw. die „Art und Weise“ einer Handlung auf deren Form und das „Dass“, also die Existenzvoraussetzung, dafür dass etwas überhaupt vorhanden ist, auf die Materie, den Gehalt einer Handlung zu beziehen ist. Nun scheint sich dies beim dritten Grundsatz aber genau umzukehren, hier bezeichnet er die Materie bzw. den Gehalt als ein „Wie“ und eine „Art“. Das ist eine Unstimmigkeit, die auf eine fundamentalere Schwierigkeit hindeutet, nämlich dass beim dritten Grundsatz genau umgekehrt zum zweiten der Gehalt bedingt und die Form unbedingt sein soll. Vielmehr scheint es – genau Fichtes Darstellung umkehrend und ganz parallel zum zweiten Grundsatz – auch beim dritten Grundsatz so zu sein, dass der Gehalt bedingt und die Form unbedingt ist: Dass im dritten Grundsatz gehandelt werden muss und dass diese Handlung ein Resultat haben muss, ist bedingt; nämlich durch die beiden vorhergehenden Grundsätze, die für unser Bewusstsein sonst nicht denkmöglich sind, und dies bildet (auch nach Fichtes sonstigem Sprachgebrauch) den Gehalt, die Materie des dritten Grundsatzes; wie allerdings zu handeln ist, die Art und Weise, ist damit aber noch nicht analytisch gesetzt; und das Wie bildet die Form der Handlung und des Handlungsprodukts (auch nach Fichtes sonstigem Sprachgebrauch). Fichte argumentiert beim dritten Grundsatz allerdings genau umgekehrt; wie es scheint, unterliegt er hier einem Systemzwang, dass es in symmetrischer Form einen völlig unbedingten, einen nur der Form nach unbedingten und einen nur dem Gehalt nach unbedingten Grundsatz geben darf und nicht einen völlig unbedingten und zwei nur der Form nach unbedingte Grundsätze.

Jedenfalls liegt nach Fichte in den beiden ersten Grundsätzen und in der Aufstellung ihres Widerspruchs nicht auch schon die Art und Weise, wie er zu lösen ist. Dies lässt sich nur durch ein „Experiment“ (28/FW I, 108) feststellen.68 Dieses Experiment besteht darin, dass das Bewusstsein sich selbst betrachtet und in sich nach einer ursprünglichen Handlung sucht, die es selbst zwar beständig vollzieht, sich aber bislang noch nicht thematisch und aufmerksam bewusst gemacht hat. Nun sind also alle Mitphilosophierenden gefordert, auf sich selbst aufmerksam zu sein. Diese experimentelle Methode erwähnt Fichte auch später im praktischen Teil der Wissenschaftslehre wieder (vgl. 207/FW I, 291). Auch dort fordert er zur Selbstbetrachtung des mitphilosophierenden Subjekts auf, das eine grundlegende Bestimmung in sich selbst feststellen soll. An einer anderen Stelle bezeichnet Fichte die Methode, mittels derer der Philosoph sich die Handlungen des Bewusstseins bewusst macht, als eine „heuristische Methode“ (83/FW I, 162), d. h. als ein geregeltes Verfahren, bei dem vorläufige und noch ungesicherte Arbeitshypothesen aufgestellt werden, die dann diskursiv und sukzessiv auf ihre Standfestigkeit zu überprüfen sind.

Diese experimentelle Methode weist allerdings die Schwierigkeit auf, dass sie eigentlich nur zur Bestätigung herangezogen werden kann, sie ist sicherlich kein strenger Beweis. Intuitionistisch muss vorausgesetzt werden, dass im Prozess des Philosophierens der Mitdenkende sich auch genau dasselbe vergegenwärtigt, was Fichte von ihm verlangt. Diese Identität des zu Vergegenwärtigenden ist sicherlich nicht einfach intersubjektiv vorauszusetzen. Die experimentelle Methode kann nur zur Bestätigung der intersubjektiven, diskursiven, transzendentalen Argumentation herangezogen werden, die nicht bloß intuitionistisch ist. Das Experiment darf nur dazu dienen, sich die transzendentale Handlung, die gesucht wird, bewusst zu machen. Die Argumentation, weshalb sie notwendig anzunehmen ist – die oben bereits geschildert wurde –, kann dadurch nicht ersetzt werden. Fichte deutet diese reduzierte Funktion der experimentellen Methode zumindest an: „Aber die Art, wie sie vereinigt werden können, liegt in ihnen gar nicht, sondern sie wird durch ein besonderes Gesetz unseres Geistes bestimmt, das durch jenes Experiment zum Bewusstsein hervorgerufen werden sollte.“ (28/FW I, 108) Ein radikaler Skeptiker der Egologie würde dagegen stets argumentieren können, dass er, wenn er in sich schaut, nichts sieht; das Gegenteil ist ihm nicht zu beweisen, denn dann müsste jemand in seine private Betrachterrolle schlüpfen können; was jedoch durch die Unvertretbarkeit der Innenperspektive unmöglich ist. Die von Fichte geforderte Innenbetrachtung bei dem Experiment des Ich ist dadurch ausgezeichnet, dass die Rolle des Betrachters und des Betrachteten identisch sind und diese Aufgabe somit nicht von einem alter ego für ein jeweiliges Ich übernommen werden kann, da hier die Identität von Betrachterrolle und der Rolle des Betrachteten nicht mehr gewahrt ist. Bei der Betrachtung durch ein alter ego ist der Betrachtende nicht derselbe, wie der Betrachtete. In diesem unüberbrückbaren Unterschied zwischen dem Sinn von erster und dritter Person Singular ist auch die Unmöglichkeit begründet sämtliche Aussagen, die das Ich über sich macht, durch Aussagen in der dritten Person Singular zu ersetzen.

Im Rahmen des Experiments wird dem Mitphilosophierenden in seiner Selbstbetrachtung die die Lösung bringende Bestimmung und Handlung des Subjekts bewusst. Das Problem war es, Ich und Nicht-Ich in ihrer Entgegensetzung als vereinbar zu setzen. Die Lösung ist: Ich und Nicht-Ich schränken sich wechselseitig ein. Wo Ich gesetzt ist, ist nicht Nicht-Ich gesetzt und wo Nicht-Ich gesetzt ist, ist nicht Ich gesetzt. Beide sind wechselseitig durcheinander beschränkt. Die Handlung des Subjekts ist der Akt des „Einschränkens“ (= Y) der Entgegengesetzten und das Produkt der Handlung ist die „Schranke“ (= X) (vgl. 28/FW I, 108). Mit der nun gefundenen Bestimmung der Schranke werden genau die von Fichte gestellten Anforderungen erfüllt. Dass Ich und Nicht-Ich gleichermaßen als zu setzende denkbar sein müssen, liegt in der Notwendigkeit der ersten beiden Grundsätze begründet, aber die Art und Weise, wie dies geschieht, liegt nicht in ihnen. Die Art und Weise – die Fichte hier als den unbedingten Gehalt versteht – ist eine neue Bestimmung, nämlich die „Limitation“, die Teilbarkeit.

In der Klammeranmerkung: „(Man verstehe mich nicht so […] hervorgerufen werden sollte.)“ (28/FW I, 108) nimmt Fichte eine Ausführung Kants zu dessen Kategorientafel auf.69 Kant entwirft, dass bei seiner Dreierordnung der Kategorien – z.B. in der Kategorienklasse der Qualität: Realität, Negation und Limitation –, jeweils die dritte Kategorie aus der Verknüpfung der ersten beiden Kategorien hervorgeht; die Limitation ist in unserem Beispiel also eine Verknüpfung von Realität und Negation, weshalb Limitation nach Kant als eine mit Negation versehene Realität zu verstehen ist. Gleichwohl betont Kant aber auch, dass die jeweils dritte Kategorie einer Kategoriengruppe ein ursprünglicher, d. h. nicht einfach analytisch ableitbarer Begriff ist, der in den beiden zu verknüpfenden Begriffen schon vollständig mitenthalten wäre. Denn wenn ein Begriff aus anderen vollständig herleitbar wäre, dann würde es sich nicht mehr um eine Kategorie, d. h. um einen „Stammbegriff des Verstandes“ handeln können; denn die Kategorien bilden nach Kant als ursprüngliche Begriffe in gewisser Hinsicht unableitbare, selbständige und eigentümliche Bestimmungen. Diese Ausführungen Kants entsprechen genau den Bestimmungen Fichtes bezüglich des Grundsatzcharakters, der dem dritten Grundsatz zukommt: Weil nicht bereits in den ersten beiden Grundsätzen enthalten ist, dass sie mittels einer Beschränkung beide widerspruchsfrei zu setzen sind, muss es sich auch bei der dritten Handlung der „Einschränkung“ um eine fundamentale, d.h. in gewisser Hinsicht unableitbare Tat handeln, die die Kriterien eines Grundsatzes erfüllt. Was Kant hier hinsichtlich der Kategorienordnung entwirft, gilt also mit den notwendigen Änderungen auch hinsichtlich von Fichtes transzendentalen Handlungen und Grundsätzen.

Fichte betont auch, weshalb überhaupt die Forderung im Raume steht, dass beide Grundsätze miteinander zu vereinigen sind: „Zwar sind die entgegengesetzten Begriffe durch die zwei ersten Grundsätze gegeben, die Forderung aber, dass sie vereinigt werden sollen, im ersten enthalten.“ (28/FW I, 108) D. h., es ist im ersten Grundsatz bereits enthalten, dass das Ich mit sich durchgängig identisch ist („Ich = Ich“), wenn nun ein Nicht-Ich gesetzt wird, dann ergibt sich aus der Selbstidentität des Ich mit sich, dass ein Nicht-Ich nur als mit jener Identität vereinbar gesetzt werden darf und kann. Die Harmonisierungsforderung zwischen Ich und Nicht-Ich folgt also schon aus der durchgängigen Selbstidentität des Ich. Natürlich ist darin nicht enthalten, wie Ich und Nicht-Ich zu harmonisieren sind; nämlich durch die jetzt aufgefundene Handlung der Einschränkung bzw. durch deren noematisches Produkt die Schranke.

Fichte differenziert die Bedeutung der Schranke weiter: Im Gedanken der Schranke ist enthalten, dass es eine eingegrenzte Realität gibt. Diese Eingrenzung geschieht durch Ausschluss. Der Ausschluss ist eine Negation. Die Beschränkung besteht in folgendem Sachverhalt: Etwas ist dadurch real, dass es etwas anderes, ebenfalls Reales, nicht ist. Hiermit wird der Begriff der Schranke durch die Begriffe Realität und Negation definiert.

Es kann auch noch von diesen beiden Begriffen abgesehen werden, woraus sich das X in Reinheit ergibt: „Etwas einschränken, heißt: die Realität desselben durch Negation nicht gänzlich, sondern nur zum Teil aufheben. Mithin liegt im Begriffe der Schranken, außer dem der Realität und der Negation, noch der der Teilbarkeit (der Quantitätsfähigkeit überhaupt, nicht eben einer bestimmten Quantität). Dieser Begriff ist das gesuchte X und durch die Handlung Y wird demnach schlechthin das Ich sowohl als das Nicht-Ich teilbar gesetzt.“ (29/FW I, 108 f.) Die Quantität ist also im Begriff der Schranke spezifisch vorausgesetzt. Negation grenzt Realität ein, indem sie diese teilweise in Hinsicht auf etwas anderes aufhebt. Eine vollständige, „gänzliche“ Aufhebung der Realität wäre keine Beschränkung mehr, sondern eine völlige Vernichtung, deren Resultat bloße Negation wäre. Damit nicht das leere, unbestimmte Nichts Resultat der Beschränkung ist, darf nur ein Teil der Realität aufgehoben werden. Eine beschränke Realität ist ein Etwas. Das Nicht-Ich darf das Ich nicht vollständig aufheben, sondern nur zum Teil und umgekehrt darf das Ich das Nicht-Ich auch nicht vollständig, sondern nur zum Teil aufheben. Sowohl Ich als auch Nicht-Ich müssen dem je anderen noch ein Quantum an Realität übriglassen, sonst vernichten sie es einfach, aber beschränken es nicht und damit auch sich selbst nicht. „Dem absoluten Ich entgegengesetzt […], ist das Nicht-Ich schlechthin Nichts; dem einschränkbaren Ich entgegengesetzt ist es eine negative Größe.“ (30/FW I, 110)

Die Teilung ist das Handlungsresultat (= X) und der Teilungsakt ist die Handlung, welche die Subjektivität vollzieht (= Y). Auf ganz allgemeiner Ebene ist damit noch nicht ein bestimmtes Quantum gesetzt, denn dazu wäre allererst notwendig, konkretere, einzelne Quanten herzuleiten. Mit der Teilbarkeit ist eine noch relativ unbestimmte Möglichkeit zur Quantität bzw. die bloße Fähigkeit zur Teilbarkeit überhaupt gesetzt.

Nun ergibt sich der dritte Grundsatz, den Fichte an dieser Stelle der Grundlage nur zwischen den Zeilen angedeutet, aber rekonstruiert lautet er: „Das entgegensetzende Ich und das entgegengesetzte Nicht-Ich sind als teilbar gesetzt“ (vgl. 29/FW I, 109).

Die Teilbarkeit ist nicht ohne Entgegensetzung zu denken und umgekehrt ist die Entgegensetzung nicht ohne Teilbarkeit zu denken. Beide Bestimmungen implizieren sich wechselseitig: Die Teilbarkeit wird aus dem einzigen Grunde vollzogen, dass Entgegensetzung möglich ist und umgekehrt ist Entgegensetzung – wie oben gesehen – nur dann widerspruchsfrei möglich, wenn Teilbarkeit vorausgesetzt wird. Jeweils kann Teilbarkeit als Grund und Entgegensetzung als Folge und auch Entgegensetzung als Grund und Teilbarkeit als Folge gesehen werden. Dies ist offensichtlich möglich, ohne dass ein in sich widersprüchlicher Zirkel vorliegt; vielmehr wird im Gegenteil durch diese wechselseitige Implikation von Teilbarkeit und Entgegensetzung ein Widerspruch vermieden. Teilbarkeit und Entgegensetzung setzen sich wechselseitig voraus und ermöglichen sich wechselseitig. Mit einer Bezeichnung Heideggers kann man sagen, dass Entgegensetzung und Teilbarkeit eine „gleichursprüngliche Strukturganzheit“ bilden. Fichte drückt diese Strukturganzheit dadurch aus, dass Entgegensetzung und Teilbarkeit nur durch die diskursiv-endliche Reflexion als getrennte Bestimmungen erscheinen, dass sie es an sich aber nicht sind: „Also geht sie unmittelbar in und mit ihr vor; beide sind Eins, und ebendasselbe, und werden nur in der Reflexion unterschieden.“ (29/FW I, 109)

Johann Gottlieb Fichtes 'Grundlage der gesamten Wissenschaftslehre von 1794'

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