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2.Richtlinien Betriebsplanverfahren

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48Welche Varianten die Sonderbetriebspläne inzwischen entwickelt haben, ergibt sich andeutungsweise aus Nr. 4 der Anl. 1 (Hauptbetriebsplan) der Richtlinien des früheren LOBA NRW über die Handhabung des Betriebsplanverfahrens v. 31.8.1999 (Az. 11.1-7-27, A7). Dort sind 49 Arten von Sonderbetriebsplänen aufgelistet. Welche Auswüchse das Sondertriebsplan(un)wesen inzwischen beherrschen, ergibt sich beispielhaft aus den sog. Gorleben-Urteil des BVerwG. Damals waren innerhalb von sieben Jahren „mehrere hundert Sonderbetriebspläne zugelassen und ausgeführt“ (ZfB 1995, 282), im Falle „Erdgasspeicher“ immerhin 45 nebst 10 Nachträgen (ZfB 1992, 39).

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