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1. Individualrechtsschutz und objektive Rechtmäßigkeitskontrolle

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Systembildende Bedeutung für den Verwaltungsrechtsschutz kommt ferner der primär subjektiven oder objektiven Ausrichtung des Verwaltungsrechtsschutzes zu. Hier lässt sich eine deutliche Annäherung der ursprünglich sehr unterschiedlichen Systeme feststellen.

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