Читать книгу Das Zwillingsparadoxon - Ron Müller - Страница 15

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Das war’s?«, fragte Steve entgeistert.

»Abgesehen von Ort, Datum und Unterschrift … ja.«

Ingeborg sagte nichts. Sie starrte auf eine Stelle oben am Türrahmen, an der Farbe abgeplatzt war. Wahrscheinlich bei einem Umzug passiert.

»Er vermacht uns also keinen einzigen Euro?«, Steve glaubte, sich verhört zu haben.

»So entspricht es dem Letzten Willen Doktor Geigers.«

»Und was soll diese Stiftung? Wen interessiert das jetzt, wenn es eh nichts zu erben gibt?«

»Die Erwähnung war der ausdrückliche Wunsch des Verstorbenen. Aus diesem Grund hatte ich Rechtsanwalt Steiner zu diesem Termin gebeten.«

»Ach ja?« Steve behielt die Beherrschung nur mit Mühe. »Sie können ja auch noch einen Kurzvortrag über den Spreewald halten. Geht’s ihnen eigentlich noch gut?! Ich dachte, der Kern einer Erbschaft wäre, etwas zu erben. Stattdessen verschwenden Sie nur unsere Zeit.«

»Herr Geiger! Es lässt sich nicht ändern.«

»Stimmt. Doch es steht nirgendwo im Testament, dass wir uns das hier weiter anhören müssen.«

»Sie sollten aber.« Steiner verzog keine Miene.

»Sagen Sie mir einen Grund.«

»Ihre Familie wird in den nächsten Wochen das Haus verlieren.«

»Was?« Fassungslos ließ sich Steve zurück in den Stuhl fallen.

»Mit dem Versterben meines Mandanten«, begann Steiner, »wurde ich beauftragt, Sie nach der Eröffnung des Testaments über Folgendes zu informieren. Am 4. Juli jährt sich zum zweiten Mal das Gründungsdatum der Stiftung meines Mandanten. Bislang ruhte diese. Das soll sich mit seinem Tod ändern. In diese Institution flossen sämtliche finanziellen Mittel, die er vor seiner Eheschließung mit Ingeborg Geiger gebildet hatte. Hierzu zählt eben auch das Haus, in welchem Doktor Geiger bis zuletzt wohnte. Mit Kaufdatum aus dem Jahr 2002 ist es dem Stiftungsvermögen zuzuordnen und wurde mit einem Wert von fünfhundertfünfzigtausend Euro veranschlagt.«

»Mutter, warum sagst du nichts?!« Steves Wut rieb sich an seiner Hilflosigkeit auf. »Was ist mit den Pflichtteilen? Die stehen uns doch zu.«

Ingeborg reagierte nicht.

»Das ist richtig. Aber die Masse des Vermögens ist vor der Ehe entstanden und bei Ihrem Teil der Erbschaft nicht zu berücksichtigen, da diese Mittel bereits vorletztes Jahr in das Stiftungskapital geflossen sind. Sie sind erst spät die Ehe eingegangen. Die zwei Jahrzehnte, in denen Sie vor der Heirat zusammenlebten, wirken sich an dieser Stelle leider zu Ihren Ungunsten aus.«

»Wie kann mein Vater ohne Mutters Wissen einfach das Testament ändern? Dagegen muss es doch Gesetze geben!«

»Der unterzeichnete Ehevertrag regelt ausdrücklich, dass mein Mandant über das Vermögen, das sich vor der Eheschließung angesammelt hatte, zu jedem Zeitpunkt frei verfügen konnte.«

»Mein Mandant? Hören Sie auf mit dem Gerede. Hier geht es um keinen Mandanten. Hier geht’s um unseren Vater!«

»Von welcher Summe sprechen wir?«, fragte Ingeborg zaghaft, aus Angst, von der Antwort erschlagen zu werden.

»Achthunderttausend.«

»Achthunderttausend«, wiederholte sie.

»Ihr Mann war vor der Ehe rund zwanzig Jahre Inhaber einer gut gehenden Praxis.«

»Ich weiß.« Sie wirkte nicht vollständig anwesend. »Was ist das für eine Stiftung? Wem gehört sie?«

»Sie ist eine juristische Person. Damit gehört sie niemandem. Sie ist nur ihrem Zweck und somit dem Stiftungsvertrag verpflichtet.«

»Und wie sieht der Zweck aus?«

»Darüber wurde Stillschweigen vereinbart.«

»Was machen Sie dann hier, wenn Sie uns nichts zu sagen haben?«, fragte Ingeborg.

»Sie sollten stolz auf ihren Mann sein! Bald wird sein Name und damit auch Ihrer in aller Munde sein«, antwortete Steiner.

Das Zwillingsparadoxon

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