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Achtung Copyright!

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Das Urheberrecht liegt bei der Person, die das Bild fotografiert hat. Sie bestimmt, unter welchen Bedingungen ihr Bild genutzt werden darf, ob sie namentlich genannt werden möchte oder dies nicht für nötig empfindet. Daran müssen Sie sich halten, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein.

Laden Fotografinnen ihre Bilder in eine Bilddatenbank, um sie zur kommerziellen Nutzung freizugeben, gelten in der Regel die Nutzungsbedingungen des Bildanbieters. Diese beinhalten die Angaben, ob und in welcher Form ein Copyright-Vermerk auf dem Bild zu erfolgen hat.


pixabay.com/de/service/terms: Keine Nennung des Urhebers, aber …


thehungryjpeg.com/license: Der Urheber muss nicht genannt werden.

Bitte lesen Sie stets das Kleingedruckte! Gerade wenn für ein Bild kein Geld verlangt wird, ist es häufig so, dass die Urheber dennoch genannt werden möchten oder das Bild z. B. nicht für kommerzielle Zwecke genutzt werden darf.


flickr.com/creativecommons: Unterschiedliche Regeln gelten je Bild.

Weil sich Bilder via Facebook & Co. einfach teilen und herunterladen lassen, definieren viele Bildagenturen Einschränkungen für Bilder, die für Social Media genutzt werden dürfen.


Auszug aus den zusätzlichen Vertragsbedingungen von Adobe Stock

Bilder, die mit »Nur für redaktionelle Nutzung« gekennzeichnet sind, dürfen nicht für kommerzielle (gewerbliche) Projekte eingesetzt werden. Das gilt z. B. für Markenzeichen, die grundsätzlich geschützt sind.

Fotos von Events, auf den Personen zu sehen sind, die keine explizite schriftliche Zustimmung (Model Release) erteilt haben, und Bilder von prominenten Persönlichkeiten werden ebenfalls als redaktionelle Fotos ausgewiesen. Diese dürfen z. B. nur in einem Nachrichtenmagazin zwecks Informations- und Meinungsbildung gezeigt werden.

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