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Anmerkungen

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[1]

Näher hierzu 4. Kap. Rn. 182 ff.

[2]

Vorsicht: das muss nicht zwingend der „Selbstanzeigeberater“ sein; daher empfiehlt es sich, eine Zustellungsvollmacht erteilen lassen, damit alles in einer Hand bleibt.

[3]

Die Verzinsung nach § 233a AO erfasst nur: ESt, KSt, USt und GewSt.

[4]

Artikel „Erbin von CDU-Schwarzgeld-Stiftung gestorben – Lüftet der Neffe nun das Geheimnis?“ vom 21.12.2014, abrufbar unter http://m.focus.de/politik.

[5]

Überlegungen hierzu im 6. Kap. Rn. 440.

Praxis der Selbstanzeige

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