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b) Andere persönliche Fallkonstellationen

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Die Bandbreite der im Beratungsalltag zu Tage tretenden unterschiedlichen Sachverhaltskonstellationen, die im Rahmen der Selbstanzeigeberatung sorgfältig zu registrieren sind, ist groß. Zu denken ist etwa an gemeinsame Konten mehrerer Personen innerhalb und außerhalb der klassischen Familie: Konstellationen, die erfahrungsgemäß konfliktbehaftet sind.

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Beispiel

Eine ausländische Bankbeziehung beinhaltet unter einem Gesellschaftsdach nicht nur das Konto der Ehegatten, sondern auch jeweils ein Konto für die beiden Söhne. Die Eltern wollen aufdecken, sehen sich aber daran gehindert, weil ein Sohn erkannt hat, dass aus den Erträgnisaufstellungen der Bank nicht nur die Vermögensendstände jeweils zum 31.12. des Jahres und die angefallenen Kapitalerträge, sondern auch die Anzahl der Konten ersichtlich ist. Da isolierte Bankunterlagen nicht dokumentierbar sind, scheitert eine Nachmeldung am Diskretionsbedürfnis des einen Sohnes im Staatsdienst sowie dessen Familie.

Auch außerhalb des engsten Familienkreises sind spannende Konstellationen der Mittelzurechnung möglich, die eine geordnete Beratung zumindest erschweren.

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Beispiel

Ein Mandant steckt in dem Dilemma, dass das ausländische Geldvermögen ausschließlich auf seinen Namen lautet. Die auf dieser Basis vorbereitete Nachmeldung, mit der er die Geldmittel offiziell machen würde, käme ihn jedoch wirtschaftlich überaus teuer zu stehen. Er macht geltend, das Geld stamme ursprünglich jeweils zu einem Drittel von den beiden in Fernost lebenden Brüdern seiner asiatischen Ehefrau, die nun gerne ihr Geld zurück hätten. Der zukünftigen gemeinsamen Lebensplanung in Singapur nach dem Ruhestand seiner Frau sowie der dortigen rigiden „Weißgeldstrategie“ der Banken geschuldet, entscheidet er sich für die Selbstanzeige und hofft, dass sich das Finanzamt von dem ungewöhnlichen Lebenssachverhalt überzeugen lässt. Hilfsweise bleibt ihm nur übrig, auf asiatische Duldsamkeit und Familiensinn zu hoffen.

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Verschiedene Beratungsalternativen tun sich auch außerhalb der klassischen Familie bei zusammengelegten Geldvermögen auf:

Beispiel

Ein gleichgeschlechtliches Paar besitzt ein Konto bei einer ausländischen Bank zusammen mit der entfernt wohnenden Schwester eines Partners. Die genaue Zusammensetzung der jedem Einzelnen zustehenden Kontenanteile ist ebenso unklar wie weitestgehend auch die steuerlichen Verhältnisse. Bruder und Schwester sind seit Jahren nicht mehr beim Finanzamt geführt. Als praktikabel und konsensfähig mag bei dieser Konstellation eine Nachversteuerung über den Lebenspartner erscheinen, der bisher mit dem Finanzamt lediglich über die Arbeitnehmerveranlagung zu tun gehabt hatte, bei entsprechendem Ausgleich im Innenverhältnis.

2. Kapitel Die Selbstanzeige in der Beratungssituation: Was ist abzuklären?II. Personen(anzahl)bezogene Überlegungen › 2. Mehrpersonenfälle

Praxis der Selbstanzeige

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