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A. Verstoß gegen die Warenverkehrsfreiheit, Art. 34 AEUV

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Es könnte ein Verstoß gegen die Warenverkehrsfreiheit vorliegen, soweit Süßigkeiten oder Medien zur Werbung für Süßigkeiten durch das Süßigkeitenwerbeverbot betroffen sind.

Klausurenkurs im Öffentlichen Wirtschaftsrecht

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