Читать книгу Die Brandschutzdokumentation - Suad Semic - Страница 10

Оглавление

Vorwort

Weil Sicherheit immer an erster Stelle steht und erschöpfend nachgewiesen werden muss, ist in Gebäuden der Brandschutzdokumentation besondere Beachtung zu schenken. Von den brauchbaren Nachweisen kann nur dann ausgegangen werden, wenn die konkreten Brandsicherheitsbedingungen, die in diesem Handbuch erläutert sind, eingehalten werden.

§ 16 der Bauvorlagenverordnung begründet für den Bauherrn und dessen Rechtsnachfolger eine Aufbewahrungspflicht – bis zur Beseitigung der baulichen Anlagen oder einer in der Genehmigungsfrage insgesamt neu aufzuwerfenden Änderung oder Nutzungsänderung – hinsichtlich aller für das Bauvorhaben relevanten Unterlagen und bei einer rechtsgeschäftlichen Veräußerung des Bauvorhabens die Unterlagen an den jeweiligen Rechtsnachfolger weiterzugeben. In diesem Handbuch geht es ausschließlich um brandschutztechnische Aspekte und die Konsequenz daraus.

Daraus folgt, dass die Brandschutzdokumentation ein wesentlicher Bestandteil der Gebäudedokumentation ist; sie umfasst alle brandschutzrelevanten Unterlagen, die der Planung und Errichtung eines Gebäudes zugrunde lagen und die für die Nutzung und den Betrieb notwendig sind.

Die Erfahrung aus der Praxis beweist jedoch, dass die Brandschutzdokumentation bei bestehenden Gebäuden oft nicht existiert, mangelhaft oder unvollständig ist. Es zeigt sich außerdem, dass Bauherren großen Problemen haben, sich in allen Bau- und Nutzungsphasen regelkonform zu verhalten. Das liegt zum einen daran, dass der Bauherr bei Übernahme des Gebäudes nicht die erforderlichen Unterlagen erhält, zum anderen auch daran, dass eine Fortschreibung von Unterlagen während der Nutzung unterbleibt.

Die Grundlagen dieses Handbuches sollen dem Anwender praxisorientiert dabei helfen, eine sinnvolle Entscheidung zu treffen. Hervorzuheben ist, dass nicht nur das Erfordernis von Unterlagen, sondern auch deren Sinn erläutert wird. Mit diesem Handbuch wird aus baupraktischer Sicht unter Berücksichtigung der formellen und materiellen Anforderungen aufgezeigt, welche Vorschriften bezüglich der Unterlagen bestehen, wo es erfahrungsgemäß Probleme gibt und wie sie sich im Vorfeld lösen lassen und wie der Bauherr seinem Anspruch auf Aushändigung der Unterlagen Nachdruck verleihen kann. Auf die berührten öffentlich-rechtlichen Vorschriften und sonstigen Bestimmungen wird themenspezifisch eingegangen. Bei länderspezifischen Vorschriften erfolgt die Erläuterung anhand der bayerischen Regelwerke. In den meisten anderen Bundesländern gelten vergleichbare Vorschriften. Unmittelbar geltende Vorschriften der Europäischen Union werden ebenfalls berücksichtigt.

Die Gliederung des Handbuches orientiert sich nach Bayerische Bauordnung bzw. nach Leistungsphasen gemäß den Regelungen in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, da sie den idealtypischen Beurteilungsmaßstab am besten darstellen.

Nur durch diese Unterlagen kann letztendlich das baurechtlich angestrebte Schutzniveau in Gebäuden nachgewiesen werden. Mit der Brandschutzdokumentation wird nachgewiesen, dass

 • Gebäude den zum Zeitpunkt der Genehmigung und Errichtung geltenden Vorschriften und technischen Regeln entsprach,

 • so gebaut und geprüft wurde wie genehmigt,

 • etwaige Änderungen den zum Zeitpunkt der Änderung geltenden Vorschriften und technischen Regeln entsprachen,

 • genehmigungspflichtige Änderungen genehmigt wurden und

 • die erforderlichen wiederkehrenden Prüfungen, Wartungs- und Pflegeleistungen erbracht wurden.

Eine gut geführte Brandschutzdokumentation bringt jedoch mehr als nur einen Nachweis. Sie ist eine Gebrauchsanleitung für die Nutzung und den Betrieb. Sie trägt dazu bei, ausgeführte Brandschutzmaßnahmen besser zu verstehen.

Sie ist ein Nachschlagewerk, um gewünschte Änderungen hinsichtlich der Genehmigungsfähigkeit, erforderlicher Anpassungen des Brandschutzes und somit des Aufwands zielsicher abzuschätzen. Bei Neubewertungen des Gebäudes ist es möglich, den Umfang des Bestandsschutzes zu ermitteln.

Die in diesem Handbuch genannten Unterlagen sind insgesamt aufzubewahren. Bauherren und Betreiber sollten im eigenen Interesse eine vollständige Dokumentation bei Übernahme des Gebäudes einfordern und diese dann fortführen – und sie nicht als verzichtbare Administration abtun. Auch auf die Frage, ob das Bauvorhaben genehmigungspflichtig ist oder nicht, kommt es nicht an. Die Genehmigungsfreiheit entbindet nicht von der Verpflichtung zur Einhaltung der Anforderungen, die durch öffentlichen-rechtlichen Bestimmungen zunächst an die Unterlagen gestellt werden.

Grünwald, im November 2020

M. Eng. (FH) Suad Semic

Die Brandschutzdokumentation

Подняться наверх