Читать книгу Die Brandschutzdokumentation - Suad Semic - Страница 20

1.3.1 Zuständigkeiten

Оглавление

Vor dem Hintergrund der miteinander verbundenen Eckpunkte wird in diesem Abschnitt zunächst die sachliche Zuständigkeitsverteilung für die Erstellung von Unterlagen geregelt. An erster Stelle trägt der Bauherr nach Art. 50 BayBO die Primärverantwortung für die Erstellung der erforderlichen Anträge, Anzeigen und Nachweise, und zwar nicht nur gegenüber der zuständigen Bauaufsichtsbehörde, sondern auch gegenüber dem Prüfingenieur oder -sachverständigen in den in Abschn. 2.4 genannten Fällen.

Der Gesetzgeber geht allerdings davon aus, dass der Bauherr über keine hinreichenden Kenntnisse verfügt, um die erforderlichen Unterlagen selbst anzufertigen, zumindest nicht für Bauvorhaben besonderer Art oder Nutzung nach Abschn. 2.3.5. Deshalb hat er zur Planung und Bauausführung seines Bauvorhabens den Zuständigen nach Abschn. 2.1 zu beauftragen. Die Übernahme der Verantwortung ist in den zuvor genannten Werkverträgen nach Abschn. 1.2.2.1 durch die entsprechenden Vereinbarungen zu konkretisieren.

Abb. 1.7 Eckpunkte der brauchbaren Unterlagen.


Abb. 1.8 Beteiligung von weiteren Personen/Stellen an der Erstellung der Unterlagen.

An der Erstellung von Unterlagen werden/können weitere Personen/Stellen beteiligt sein, wie beispielhaft in Abb. 1.8 dargestellt. Nähre Informationen und konkrete Aufgaben hierzu sind in nachfolgenden Abschnitten zu finden.

Zuständigkeitsregelungen bezüglich der Nachweise für Bauprodukte/-arten sowohl auf nationaler als auch europäischer Ebene sind in Abschn. 3.3.1.1 und 3.3.5.4 ausführlich dargestellt.

Damit hat die BayBO öffentlich-rechtliche Aufgaben und Pflichten nahezu abschließend geregelt, um etwaige Konfliktpotenziale im Wesentlichen auszuschließen. Von besonderer Bedeutung ist hierbei die öffentlich-rechtliche Koordination der Zuständigkeiten. Sie ist für den ungehinderten Bauablauf maßgebend und liegt in eigener Verantwortung des Entwurfsverfassers bzw. des Bauherrn.

Abb. 1.9 Übersicht über maßgebenden Unterlagen.

Die Brandschutzdokumentation

Подняться наверх