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Werner Kriesi

Geb. 21. September 1932

Von Rafz und Dübendorf

Persönliche Erklärung als Ergänzung zu meiner Patientenverfügung

Im Rückblick auf mein langes und insgesamt erfülltes Leben verstehe ich den Tod nicht als Tragödie, auch nicht als Strafe, sondern als natürliches Geschehen, dem alles Leben unterworfen ist.

Die Begrenzung unseres irdischen Daseins durch den Tod verleiht unserer menschlichen Existenz die inhaltsreiche Dichte und Intensität, die uns vor einer gedankenlosen und oberflächlichen Lebensführung bewahren kann, sofern wir uns bewusst sind, dass allein die Gesetze des Werdens und Vergehens eine dynamische Fortentwicklung allen Lebens ermöglichen. Ob der Tod zu einem definitiven Ende unserer Existenz führt oder ob er die Türe öffnet zu einer neuen, uns unbekannten Form eines «überirdischen» Lebens, wissen wir nicht – und brauchen es auch nicht zu wissen.

Getragen von der Gewissheit, dass der Tod einem tieferen Sinne entspricht und wir ihn deshalb nicht zu fürchten brauchen, will ich mein Leben nicht mit allen medizinischen Mitteln, die uns heute zur Verfügung stehen, künstlich in die Länge ziehen. Solange ich trotz meinem hohen Alter mein Leben noch frei und vielfältig gestalten kann, bin ich gerne noch am Leben. Dies vor allem im Hinblick auf meine nächsten Angehörigen und meinen großen Freundeskreis. Aber nicht um jeden Preis!

Ich bin nicht bereit, medizinische Behandlungen über mich ergehen zu lassen, die mich wohl am Leben erhalten, die aber zu einem Alterssiechtum führen könnten. Ich will keinen Verlust meiner geistigen Kräfte in Kauf nehmen. Ich will nur leben, solange meine Denk- und Sprachfähigkeit mir voll erhalten bleibt. Ich bin nicht bereit, in ein Alters- oder Pflegeheim einzutreten. Ich will keinerlei Art einer Pflegeabhängigkeit erdulden müssen. Ich will meinen Angehörigen niemals zur Last fallen. Ich erkenne keinen Sinn darin, während meiner letzten Lebensjahre, körperlich und geistig abgebaut, als Schatten meiner selbst da­hinvegetieren zu müssen. Eher bin ich bereit, die Stunde meines Sterbens selber zu bestimmen und in würdiger Form mein Leben dann zu beenden, wenn ich dies für angemessen erachte.

Mit dieser persönlichen Erklärung fälle ich kein Werturteil über würdiges oder unwürdiges Leben im hohen Alter, das allgemeine Gültigkeit beanspruchen soll. Ich verstehe mein Denken als konsequent subjektive Wertung, die meiner eigenen Einstel­lung zum Leben und Sterben entspricht.

Diese Erklärung lässt einigen Spielraum der Interpretation meinen mich behandelnden Ärztinnen und Ärzte in einer Situation, in welcher ich selber nicht mehr ansprechbar sein sollte. In der beiliegenden Patientenverfügung sind die Personen aufgelistet, die befugt sind, an einer notwendigen Entscheidung mitzuwirken.

8135 Langnau am Albis, am 23. April 2020

Werner Kriesi

Wenn Sie kein Feigling sind, Herr Pfarrer

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